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Pressemitteilungen
Bei Bundestagswahl auf verkürzten Briefwahlzeitraum achten!
Die Stadt Garching b. München weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten. Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist unmittelbare Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl. Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind. Entsprechend bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor, da aufgrund der verkürzten Fristen vorher keine Stimmzettel vorliegen werden. Voraussichtlich bleiben also nur rund zwei Wochen Zeit für... mehr
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21.01.2025
10.01.2025
16.12.2024