Städte und Gemeinden können zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Die Satzungen und Verordnungen einer Stadt oder Gemeinde bilden deren Ortsrecht und sind damit wesentliche rechtliche Grundlagen kommunalen Handelns.
Der Erlass einer Satzung oder Verordnung durch die Stadt Garching bewirkt, dass sowohl der Bürger als auch die Stadt an diese gebunden sind.
In Garching gibt es u.a. folgende Satzungen und Verordnungen:
Beitrags- und Gebührensatzungen
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Garching b. München
(BGS-EWS) Gültig ab 01.01.2012 - Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Garching b. München
(Entwässerungssatzung - EWS -) - Abfall-Wirtschaftssatzung - Gültig ab 21.01.2000
- Abfall-Gebührensatzung Gültig ab 01.01.2009
- Hundesteuersatzung
- Friedhofsgebührensatzung vom 21.10.2010
- Verwaltungskosten
- Satzung über die Erschließungsbeiträge
Stadtrat
- Geschäftsordnung der Legislaturperiode 2008 bis 2014 in der Fassung vom 12.04.2011
- Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Kindergärten, -horte
- Benutzungs- und Gebührenordnung der städt. Kindergärten
- Benutzungs- und Gebührenordnung der städt. Kinderhorte
Öffentliche Einrichtungen / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten
- Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Wiedergabegeräten und das Halten von Haustieren
- Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
- Satzung für das Erholungs- und Badegelände "Garchinger See"
- Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung)
- Friedhofsatzung vom 22.10.2010
- Satzung über die Benutzung der städt. Grünanlagen (Grünanlagensatzung)
Bauen in Garching
Feuerwehr



