Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemarkung Garching
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat von Garching b. München hat am 28.09.2006 einstimmig beschlossen, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Die Neuaufstellung umfasst das gesamte Gebiet der Gemarkung Garching. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll die Grundlage zur Umsetzung für die im Stadtentwicklungsprozess erarbeiteten Vorgaben und Ziele schaffen.
Der Planvorentwurf des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung des Stadtrates am 22.11.2007 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Der Flächennutzungsplanvorentwurf lag mit Begründung, integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 22.11.2007 sowie den Anlagen zur Begründung in der Zeit vom Donnerstag, 20.12.2007 bis Freitag, 15.02.2008, während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching b. München, im Flurbereich der Bauabteilung im 1. OG, öffentlich aus.
Bei Rückfragen wird ein Mitarbeiter der Bauabteilung (Raum Nr. 1.10) die gewünschten Erläuterungen geben. Den Vorentwurf inkl. Begründung, integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht sowie den Anlagen finden Sie hier:
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