Hinweis: Gewerbeangelegenheiten können ausschließlich online über unseren Gewerbemeldungsdienst bearbeitet werden.
Zusätzlich bedarf es folgender Unterlagen:
Gewerbeanmeldung
Für eine Online-Gewerbeanmeldung müssen Sie uns folgende zusätzliche Unterlagen per E-Mail an zukommen lassen:
- HRB-Auszug und/oder HRA-Auszug, wenn dort eingetragen
- Ausweiskopien der Geschäftsführer bzw. des Gewerbetreibenden
- Bei einem Einzelgewerbe, bei welchem die Privatadresse von der Betriebsadresse abweicht, wird ein gewerblicher Mietvertrag für die Betriebsadresse benötigt
Wenn Sie einen Eintrag im Online-Branchenbuch wünschen, können Sie uns auch Ihr Firmen-Logo per E-Mail zusenden.
Gewerbeummeldung
Für eine Online-Gewerbeummeldung müssen Sie uns folgende zusätzliche Unterlagen per E-Mail an zukommen lassen:
- bei Geschäftsführerwechsel aktuellen HRB-Auszug und/oder HRA-Auszug
- Ausweiskopie des neuen Geschäftsführers
Gewerbeabmeldung
Für eine Online-Gewerbeabmeldung müssen Sie uns folgende zusätzliche Unterlagen per E-Mail an zukommen lassen:
- Ausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Gewerbetreibenden
- bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk unter Punkt 14 Angabe der neuen Betriebsstätte
Gewerbeanzeige
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe beginnen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, eine Verlegung des Betriebs sowie wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Aufgabe eines Gewerbebetriebs.
Beschreibung
Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist aufgrund der Gewerbefreiheit in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs.1 S.1 GewO bzw. § 14 Abs. 3 GewO für die Aufstellung von Automaten). Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens. Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z.B. auch OHG-Gesellschafter und Komplementäre) oder juristische (z.B. GmbH, AG) Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen oder den Gegenstand des Gewerbes maßgeblich verändern, müssen Sie das auch anzeigen. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Bewachungsgewerbe, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht. Die Gemeinde bescheinigt den Empfang der ordnungsgemäßen Gewerbeanzeige innerhalb von drei Tagen. Bei der Öffentlichkeit zugänglichen Gewerbebetrieben ist der Gewerbetreibende zur Anbringung seines Namens und/oder seiner Firma verpflichtet (§ 15 a GewO)
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist (frühestens 4 Wochen) vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Handelsregisterauszug, ggf. Vollmacht, bei Minderjährigen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Bei einem Einzelgewerbe, bei welchem die Privatadresse von der Betriebsadresse abweicht, wird ein gewerblicher Mietvertrag für die Betriebsadresse benötigt
Kosten:
- Gewerbeanmeldung (für natürliche Personen) 40,00 EUR
- Gewerbeanmeldung (für juristische Personen und Personengesellschaften) 50,00 EUR
- Gewerbeummeldung (für natürliche Personen) 25,00 EUR
- Gewerbeummeldung (für juristische Personen und Personengesellschaften) 35,00 EUR
- Gewerbeabmeldung (für natürliche Personen) 25,00 EUR
- Gewerbeabmeldung (für juristische Personen und Personengesellschaften) 35,00 EUR
- Zweitschrift der Gewerbemeldung 15,00 EUR
Informationen zur steuerlichen Erfassung
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender
Ansprechpartner erreichen Sie unter: