BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0001/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 194 „Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden“; Würdigung der i. R. d. Auslegung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Freigabe für das weitere Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
- Beteiligt:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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16.07.2024
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I. SACHVORTRAG:
Der Stadtrat der Stadt Garching b. München hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 einstimmig beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 194 "Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden" zu fassen.
Die Stadt Garching plant östlich angrenzend an die Wohnbebauung in Hochbrück zwischen Schleißheimer Kanal und Gewerbegebiet Hochbrück eine weitere Wohnbauentwicklung. Die Anbindung des neuen Quartiers an das örtliche und überörtliche Straßennetz soll über eine geplante Straßenspange erfolgen, die im Norden durch eine nach Süden verlängerte Daimlerstraße an die B 471 angebunden wird. Ziel dieses Bebauungsplans ist durch die Verlängerung der Straße eine zusätzliche Anbindung des Wohngebiets Hochbrück an die B 471 zu schaffen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Plan des Bebauungsplanes Nr. 194 “Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden“ wurde in der Stadtratssitzung am 23.09.2021 gebilligt und am 15.05.2023 in der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 13a i.V.m. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 12.07.2023 mit 25.08.2023. In dieser Zeit ist eine Reihe von Anregungen eingegangen.
In Würdigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung:
A) Stellungnahme von Bürgern
Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.
B) Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
1.Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 06.07.2023 (Anlage 1)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme, dass die Bauleitplanung aus landesplanerischer Sicht als raumverträglich zu bewerten ist, wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
2. Landratsamt München, Sachgebiet Bauen, Schreiben vom 25.09.2023 (Anlage 2)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Zu 1: Der Anregung wird gefolgt.
Die max. zulässige Wandhöhe (hier 15m) wird in der Planzeichnung und in der Legende noch ergänzt. In der Legende wird folgender Text verwendet:
„WH 15 Wandhöhe in Metern als Höchstgrenze bezogen auf die Oberkante Straßenmitte der Daimlerstraße“
Ebenso wird die Festsetzung L in der Planzeichnung ergänzt. Die Legende wird wie folgt ergänzt:
„2 Art der Nutzung
2.5 Lagerhäuser und Lagerplätze als selbstständige Anlagen sind nicht zulässig. Lagerplätze als untergeordnete Nebenanlagen von zulässigen Betrieben bleiben davon unberührt.
Auf den mit L bezeichneten Grundstücken sind Lagerhäuser und Lagerplätze als selbstständige Anlagen als Ausnahme zulässig.“
Zu 2: Der Anregung wird gefolgt. Ziff. A 3.2 wird zu Ziff. A 3.6.
Zu 3: Der Anregung wird gefolgt. Die Straßenbegrenzungslinie wird an der Daimlerstraße ergänzt.
Zu 4: Der Anregung wird gefolgt. Die Hinweise werden unter der Überschrift „D Hinweise“ aufgeführt.
3. Landratsamt München, Sachgebiet Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 24.07.2023 (Anlage 3)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen:
Der Anregung wird gefolgt. Es wurde eine artenschutzrechtliche Vorabschätzung mit einer Übersichtsbegehung durch eine fachkundige Person am 21.11.2023 durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass das Plangebiet keine geeigneten Habitate für potenzielles Fledermausvorkommen aufweist. Die vorhandenen Gehölzstrukturen bestehen im Wesentlichen aus Bäumen und Sträuchern, wobei die Bäume der Arten Ahorn, Buche und Eiche locker bzw. in einem kleineren oder größeren Abstand entlang der nördlichen, westlichen und südlichen Grundstücksgrenze wachsen. Lediglich im Nordwesten auf der Grünfläche dominieren Kiefern. Alle Bäume haben eine mittlere Ausprägung, sind vital und ohne Totholz. Es waren weder abgeplatzte Rinde noch Spechtspuren aufgrund des unzureichenden Stammumfanges vorhanden. Damit schließt der vorhandene Baumbestand potenzielle Habitate für Fledermäuse vollumfänglich aus.
Der Raum zwischen den Bäumen ist mit verschiedenen Sträuchern bewachsen, die überwiegend aus den Arten Hasel, Hartriegel, Liguster und Weißdorn bestehen und unterschiedliche Dichten und Mächtigkeiten aufweisen. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze sind die Sträucher linear angeordnet, die Hecke ist jedoch immer wieder unterbrochen und nicht durchgängig. Im Norden verläuft die Hecke sichtundurchlässig und im Süden befinden sich auf einer kleineren, zusammenhängenden Fläche sowohl Bäume als auch Sträucher. Da die Bäume und ein Großteil der Sträucher laubfrei waren, wurde sorgfältig nach Vogelnestern gesucht und lediglich ein Amselnest nachgewiesen. Während der Begehung wurden neben Amsel die weiteren Vogelarten Feldsperling, Türkentauben (1 Pärchen), Kohlmeisen, Blaumeisen, Mönchsgrasmücke und Zaunkönig innerhalb des Plangebietes gesichtet. Einzig der Feldsperling fällt unter die planungsrelevanten Arten und wird in der Roten Liste (Bayern und Deutschland) als Art der Vorwarnliste geführt. Ohne nachgewiesene Nester kann das Plangebiet jedoch als Bruthabitat ausgeschlossen werden. Angelockt bzw. nachgewiesen wurden die meisten Individuen an bzw. nahe einer Futterstelle im Plangebiet, die mit Meisenknödeln und Wasser ausgestattet war. Beobachtet wurde insbesondere eine Flugaktivität zwischen dem Plangebiet und den westlichen Gehölzstrukturen. Da diese wesentlich dichter bewachsen und mit weniger Störfaktoren versehen sind (Lärm, Licht, menschliche Aktivität), wird davon ausgegangen, dass diese als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen. Das Plangebiet spielt durch die Futtergabe und untergeordnet als Ruhestätte eine Rolle. Für alle weiteren nachgewiesenen Vogelarten bzw. Zugvögel, die das Plangebiet ebenfalls potenziell nutzen, kann das Plangebiet als Fortpflanzungsstätte ausgeschlossen werden. Lediglich die Nutzung als Ruhestätte und Nahrungshabitat ist möglich. Aufgrund der umliegenden Gehölze bestehen jedoch bei Entfall der Gehölze ausreichend Ausweichmöglichkeiten für die Vögel. Potenzielle Verdrängungseffekte sind unwahrscheinlich, da das Plangebiet keine größeren, zusammenhängenden Habitatstrukturen bietet, sondern überwiegend linienhafte Gehölze mittlerer Ausprägung.
Um dennoch Verbotstatbestände für alle Vogelarten auszuschließen zu können, sind gemäß aufzunehmendem Hinweis (B 17) Gehölzschnittmaßnahmen sowie Baumfällungen außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. durchzuführen.
Oben links: Blick von Süden nach Norden mit vorhandenen Gehölzen innerhalb des Plangebietes. Oben rechts: Blick innerhalb des Plangebietes nach Nordwesten. Unten links: 2 Türkentauben und ein Feldsperling auf Baum im Plangebiet nahe Futterstelle. Unten rechts: Blick innerhalb des Plangebietes auf nordwestliche Grünfläche, im Norden überwiegend Kiefern.
Zu Hinweis B 17:
Der Hinweis wird in der vorgeschlagenen Form angepasst.
Der vorgeschlagene Hinweis zur Berücksichtigung von Artenschutzbelangen bei Gebäudeabbrüchen und Sanierungen wird als Hinweis „B 18“ ergänzt.
4. Stadtwerke München Schreiben vom 03.08.2022 (Anlage 4)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Der Hinweis zu den im Planungsgebiet befindlichen Versorgungsanlagen wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Bauausführung beachtet.
Die sonstigen Hinweise für Bauherrn werden in die Begründung aufgenommen.
5. Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 03.08.2023 (Anlage 5)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Zu 1. Gründach und PV-Anlagen
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan Nr. 119 Teil E ist bereits eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Es steht dem Bauherrn frei, ergänzend Anlagen zur Nutzung von Solarenergie zu installieren. Die Stadt würde dies begrüßen.
Zu 2. Überflutungen infolge von Starkregen
Der Anregung wird gefolgt. Die Hinweise zum Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregen werden unter „D Hinweise“ in den Bebauungsplan aufgenommen.
Zu 3. Grundwasser
Zu Vorschlag für die Änderung des Plans
Von einer Darstellung von Bereichen mit Grundwasserständen von weniger als vier Metern wird abgesehen. Der Stadt liegen hierzu keine ausreichenden Kenntnisse vor. Im Übrigen hat der Bauherr die Baugrundverhältnisse incl. hydrogeologische Verhältnissen eigenverantwortlich zu untersuchen und die entsprechenden Vorkehrungen zum Schutz des Gebäudes bzw. zur Vorbeugung einer Verschlechterung der Situation bei Nachbargebäuden zu treffen.
Zu Vorschlag für Festsetzungen
Von einer Aufnahme der angeregten Festsetzung wird abgesehen. Die Stadt sieht hierfür keine Rechtsgrundlage im BauGB.
Ein Hinweis zum Bauen im Grundwasser ist bereits im Bebauungsplan Nr. 119 Teil E enthalten (Ziff. D 8). Dieser wird durch den vorgeschlagenen Text ersetzt und in die Planänderung aufgenommen.
Zu Vorschlag für Hinweise
Der Anregung wird gefolgt. Der vorgeschlagene Hinweis wird im Bebauungsplan bei Ziffer D 8 ergänzt.
Zu 4. Niederschlagswasser
Zu Vorschlag für Festsetzungen
Im Bebauungsplan Nr. 119 Teil E ist bereits eine Festsetzung (A 5.6) enthalten, dass Stellflächen für Kraftfahrzeuge mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen auszubilden sind.
Ebenso ist in dem Plan bereits eine Festsetzung zur Dachbegrünungspflicht enthalten (A 7.11). Die Stadt hält diese Festsetzungen im Rahmen der Bebauungsplanänderung für ausreichend.
Auf die Pflicht zur Versickerung von Niederschlagswasser wird im Bebauungsplan Nr. 119 Teil E bereits hingewiesen (D 9). Die Stadt hält diesen Hinweis im Rahmen der Bebauungsplanänderung für ausreichend. Von einer Festsetzung wird abgesehen.
Planstraßen sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Daher erübrigt sich die Aufnahme einer Festsetzung zur Versickerung von Niederschlagswasser von Planstraßen.
Die übrigen Festsetzungsvorschläge sind aus Sicht der Stadt für eine Festsetzung nicht geeignet. Es handelt sich eher um umsetzungsbezogene Hinweise für den Bauherrn. Sie werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Zu 5. Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung
In der Daimlerstraße ist sowohl eine Trinkwasserleitung als auch ein Abwasserkanal vorhanden. Künftige Bauvorhaben im Plangebiet können daran angeschlossen werden. Die entsprechenden Kläranlagenkapazitäten sind vorhanden.
Zu 6. Zusammenfassung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
6. IHK für München und Oberbayern, Schreiben vom 10.08.2023 (Anlage 6)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Da sich aus Sicht der IHK für München und Oberbayern aufgrund der vorliegenden baulichen Strukturen und wirtschaftlichen Gegebenheiten keine Bedenken gegen die vorgelegte Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 194 "Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden" ergeben, wird dies zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
Der Hinweis, dass die Planung zu keinen Einschränkungen für den im Plangebiet ansässigen Gewerbebetrieb führen darf, wird ebenso zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Planung ist mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt.
7. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 23.08.2023 (Anlage 7)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Da von Seiten der Handwerkskammer für München und Oberbayern keine Einwände bestehen, wird dies zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet. Der Hinweis auf die Immissionsschutzproblematik zwischen geplantem Wohngebiet und Gewerbegebiet wird zur Kenntnis genommen. Diese wird im angrenzenden, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 188 „Wohnen am Schleißheimer Kanal“ behandelt.
8. Telekom, Schreiben vom 14.09.2023 (Anlage 8)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Der Hinweis zu den im Planungsgebiet befindlichen Versorgungsanlagen wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Bauausführung beachtet.
Von einer Aufnahme der vorgeschlagenen Festsetzungen wird abgesehen. Es handelt sich eher um umsetzungsbezogene Hinweise für die Kommune bzw. den Bauherrn. Die für die Kommune relevanten Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die für den Bauherrn relevanten Hinweise werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Geantwortet, aber keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht haben:
- bayernets, Schreiben vom 13.07.2023
- Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 03.08.2023
- EXA Infrastructure, Schreiben vom 04.07.2023
- Landkreis Freising, Schreiben vom 04.07.2023
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, vom 18.07.2023
- Gemeinde Eching, Schreiben vom 18.07.2023
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München, Schreiben vom 27.07.2023
- Vodafone, Schreiben vom 24.08.2023
- Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 17.07.2023
- Gemeinde Ismaning, Schreiben vom 04.09.2023
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die im Rahmen der Auslegung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 194 „Verlängerung der Daimlerstraße Richtung Süden“ werden entsprechend des Sachvortrages gewürdigt und der so geänderte und ergänzte Bebauungsplan wird für die Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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