ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0004/2024

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Der Antragsteller beantragt den Anbau einer Außentreppe an ein bestehendes Wohnhaus in der Pf.-Seeanner-Str. 20, Fl.Nr. 1124/2.

 

Geplant ist die Errichtung einer Außentreppe ins Obergeschoss unter einem im Bestand überdachten Bereich. Bereits bei der ursprünglichen Errichtung des Gebäudes war hier eine Außentreppe vorgesehen, die jedoch nie beantragt wurde. Da bereits mit der Außentreppe geplant war, wurden auch die entsprechenden Voraussetzungen (Eingangspodest, Zugangstür) für die Außentreppe geschaffen. Die Außentreppe kragt nicht aus dem bestehenden Gebäudegrundriss heraus. Laut Antrag soll keine zusätzlichen Wohneinheit entstehen, weshalb auch kein zusätzlicher Stellplatzbedarf ausgelöst wird.

Bei der GFZ-Berechnung im ursprünglichen Antrag wurden entgegen der rechtlichen Vorgaben die im Plan eingetragenen Aufenthaltsräume im Dachgeschoss nicht berücksichtigt. Bei Berücksichtigung dieser ergibt sich (inkl. Außentreppe) eine GFZ von 0,69 statt 0,62. Die GRZ erhöht sich nicht.

 

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 „Pfarrer-Seeanner-Straße Mitte“. Dieser setzt Baugrenzen fest. Andere Festsetzungen bleiben unberührt. Es wird eine Befreiung wegen der Errichtung des Außentreppe außerhalb des Bauraums beantragt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da bereits das bestehende Gebäude außerhalb des Bauraums errichtet wurde und die Außentreppe das Gebäude nicht vergrößert. Das Vorhaben fügt sich daher städtebaulich ein.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Anbau einer Außentreppe an ein bestehendes Wohnhaus in der Pf.-Seeanner-Str. 20, Fl.Nr. 1124/2 wird erteilt. Das Einvernehmen zur Befreiung wegen der Errichtung der Außentreppe außerhalb des Bauraums wird erteilt.

 

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Anlagen

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