BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0007/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Diskussion über die Richtlinie der Stadt Garching bei München über die Anlage von liquiden Mitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Empfehlung
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19.09.2024
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I. SACHVORTRAG:
1. Hintergrund und Notwendigkeit der Richtlinie
Die Anlage von liquiden Mitteln durch kommunale Körperschaften erfordert eine sorgfältige und strukturierte Vorgehensweise, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und das Vermögen der Stadt sicher und wirtschaftlich zu verwalten. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat im Entwurf der überörtlichen Prüfung der Jahre 2016 bis 2021 die Notwendigkeit betont, dass die Stadt Garching eine klare Regelung zur Anlage von liquiden Mitteln einführt. Diese Notwendigkeit wird auch durch die Vorschriften in §21 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-Kameralistik) unterstrichen, die die ordnungsgemäße Verwaltung kommunaler Vermögenswerte verlangt.
2. Ziele der Richtlinie
Die vorliegende Richtlinie soll die Grundsätze für die Anlage von liquiden Mitteln der Stadt Garching b. München festlegen. Sie zielt darauf ab, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit, Liquidität und Rendite zu erreichen, wobei der Sicherheit der höchste Vorrang eingeräumt wird. Hierbei soll die Stadt sicherstellen, dass nur in Anlagen investiert wird, die ein hohes Maß an Sicherheit bieten und dass spekulative Geschäfte ausgeschlossen sind.
3. Inhalt der Richtlinie
Die Richtlinie umfasst Regelungen zu den folgenden Aspekten:
- Anwendungsbereich: Die Richtlinie gilt für alle Abteilungen der Stadt und deren rechtlich unselbständige Einrichtungen sowie für kommunale Eigen- und Beteiligungsgesellschaften.
- Arten der Geldanlagen: Es werden kurzfristige, mittelfristige und langfristige Geldanlagen unterschieden, wobei langfristige Anlagen nur zulässig sind, wenn die Mittel nicht zur Deckung von Auszahlungen benötigt werden.
- Sicherheitsanforderungen und zulässige Anlageklassen: Es wird festgelegt, dass nur in Anlagen investiert werden darf, die strenge Sicherheitskriterien erfüllen, wie Einlagen bei Kreditinstituten mit Einlagensicherung und Investitionen in öffentliche Wertpapiere oder Pfandbriefe.
- Diversifikation und Währung der Geldanlage: Zur Risikominimierung sollen größere Geldanlagen auf mehrere Kreditinstitute und verschiedene Anlageklassen verteilt werden. Anlagen dürfen ausschließlich in Euro erfolgen.
- Zuständigkeiten und Berichtspflichten: Der Stadtkämmerer ist für die Steuerung und Überwachung der Geldanlagen verantwortlich, während der Stadtrat die Aufsicht hat. Regelmäßige Berichte über den Stand der Geldanlagen sind dem Stadtrat vorzulegen.
4. Bedeutung und Konsequenzen der Beschlussfassung
Durch die Verabschiedung dieser Richtlinie wird eine rechtssichere Grundlage für die Anlage der liquiden Mittel der Stadt Garching geschaffen. Dies ermöglicht eine ordnungsgemäße und verantwortungsbewusste Verwaltung des städtischen Vermögens und erfüllt die Anforderungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sowie die gesetzlichen Vorgaben. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Richtlinie wird sicherstellen, dass sie auch zukünftig den Anforderungen gerecht wird.
5. Empfehlung
Es wird empfohlen, der vorliegenden Richtlinie zuzustimmen, um die Anlage von liquiden Mitteln der Stadt Garching auf eine rechtlich und wirtschaftlich solide Basis zu stellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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155,6 kB
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