BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0009/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Anlage zur Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie); Antrag auf Aufnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.09.2024
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I. SACHVORTRAG:
In der Sitzung des Stadtrates am 23.03.2023 wurde mehrheitlich die Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) mit Ihrer Anlage beschlossen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft getreten ist.
Nach dieser Zuschussrichtlinie erhalten nur förderwürdige Vereine, die die Voraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen, Zuschüsse. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Verein bis zum 30.09. des jeweiligen Antragsjahres in der Anlage 1 zu der Zuschussrichtlinie erwähnt wird (Nr. 2.1 der Zuschussrichtlinie). In dieser Anlage ist der Sportverein Solidarität Ismaning e. V. nicht genannt.
Um zu den förderwürdigen Vereinen in der Anlage 1 der Richtlinie aufgenommen zu werden bedarf es nach Nr. 2.2 der Richtlinie einen Antrag mit Begründung, Tätigkeitsbericht und aktueller Vereinssatzung. Anschließend entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Aufnahme in die Anlage 1 der Förderrichtlinie.
Der 1. Vorstand des Sportvereines Solidarität Ismaning e. V. hat am 26. August 2024 einen Antrag per E-Mail mit dem geforderten Inhalt zur Aufnahme in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Zuschussrichtlinie gestellt. Nach Stand vom 01.07.2024 sind 22 Garchinger Erwachsene und 40 Kinder unter 18 Jahre Mitglied dieses Vereins. Die Garchinger Mitglieder sind in den Abteilungen Schwimmen (43 Personen), Triathlon (13 Personen), Rollkunstlauf (4 Personen) und Radball (2 Personen) aktiv. Insgesamt besteht der Verein aus 655 Mitgliedern, davon sind 416 Kinder und Jugendliche. Die Zuschüsse werden, nach eigenen Angaben des Vereines, hauptsächlich benötigt, um weiterhin verantwortungsvolle quantitative und qualitative Sportstunden zu geben. So werden z. B. für 15 Schwimmkinder auf 2 Bahnen immer 2 Trainer eingesetzt.
Laut der aktuellen Vereinssatzung ist unter anderem der Zweck des Vereines die Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit der Allgemeinheit, Pflege und Bildung der Jugend und die Hebung und Förderung des Sportes in allen Bereichen. Zudem wurden die in der Anlage die Jahresberichte zu den jeweiligen Sportarten durch den 1. Vorstand bereitgestellt.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufnahme des Sportvereins Solidarität Ismaning e. V. in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab dem 01.01.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 1 der Zuschussrichtlinie anzupassen.
Alternativ:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag zur Aufnahme des Sportvereins Solidarität Ismaning e. V. in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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85,6 kB
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