BESCHLUSSVORLAGE - GB I/0001/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Fraktion auf Neufassung der Plakatierungsverordnung der Stadt Garching b. München - Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.09.2024
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I. SACHVORTRAG:
Die FDP-Fraktion stellte am 15.06.2024 gem. § 24 der GeschO den Antrag zur Überarbeitung der Plakatierungsverordnung der Stadt Garching b. München.
Die Verwaltung wir hierbei beauftragt, dem Stadtrat eine überarbeitete Fassung der Garchinger Plakatierungsverordnung vorzulegen, mit folgender Zielsetzung:
- die Ausnahmeregelung nach § 3 Abs. 3 der Plakatierungsverordnung wird ersatzlos gestrichen
- die Verwendung beweglicher Plakatständer für Wahlplakate wird künftig ebenso wie die Verwendung von Wahlplakatanhängern unzulässig
- die Plakatierung mittels beweglicher Plakatständer soll ausnahmsweise nur direkt neben den städt. Anschlagtafeln zulässig sein, sofern diese nicht selbst ausreichend Platz für alle antretenden Parteien und Wählergruppen bieten.
Zulässig bleiben soll - wie bislang auch - die bisherige Regelung, wonach die Plakatierung für Veranstaltungen, auch für politische Parteien und Wählergruppen, erlaubt ist. Die Veranstaltungen sollen jedoch im Regelfall auf dem Gebiet der Stadt Garching b. München stattfinden.
Die neue Plakatierungsverordnung soll der Verwaltung bestmögliche Voraussetzungen schaffen, um effektiv gegen ordnungswidrig angebrachte Plakate vorgehen zu können.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, weitere Standorte mit relevanter Besucherfrequenz zu prüfen, an denen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen weitere Anschlagtafeln für Wahlplakate aufgestellt werden können
Begründet wird der Antrag damit, dass die zahlreichen Plakatierungen im Umfeld von Wahlen durch eine weiter zunehmende Zahl von Parteien und Wählergruppen erheblichen Einfluss auf das Garchinger Ortsbild haben und teilweise auch eine eingeschränkte Passierbarkeit von Geh- und Radwegen verursachen. Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass das Wahlplakat als Medium zur politischen Willensbildung der Wählerinnen und Wähler weitgehend überholt ist.
Als sinnvollen Kompromiss erachtet die FDP-Fraktion die Konzentration von Wahlplakaten auf zentralen Anschlagtafeln an ausgewählten Standorten, die ggf. um wenige zusätzliche Standorte ergänzt werden sollen. Weiterhin soll die Möglichkeit gegeben werden, jeder Partei oder Wählergruppe die Plakatierung mittels Plakatständern direkt neben den zentralen Anschlagtafeln zu gestatten, falls die Anschlagtafeln selbst nicht ausreichend Platz für alle kandidierenden Parteien und Wählergruppen bilden.
Zudem bietet die Information über in Garching stattfindende Veranstaltungen der Bürgerinnen und Bürgern einen echten Mehrwert. Sie trägt außerdem zu einer Belebung der Veranstaltungen vor Ort bei. Die Plakatierung für Veranstaltungen soll daher wie bislang auch erlaubt bleiben. Um aber zu verhindern, dass politische Akteure ihre künftig eingeschränkten Plakatierungsmöglichkeiten durch das Ansetzen beliebiger Veranstaltungen in der weiteren Umgebung umgehen, sollte jedoch festgelegt werden, dass per Plakat beworbene Veranstaltungen im Regelfall auf dem Gebiet der Stadt Garching stattzufinden haben, wo sie den Garchinger Bürgerinnen und Bürgern einen direkten Nutzen bieten.
Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e der Geschäftsordnung ist für diesen Antrag der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag dorthin zu verweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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