BESCHLUSSVORLAGE - GB II/0007/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Vereinbarung über den Neubau eines Radschnellweges in Garching zwischen Bundesstraße B 13 und dem Campus der Technischen Universität in Garching in Sonderbaulast und dessen künftige Unterhaltung; Aufnahme des 2. und 3. BA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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21.01.2025
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.01.2025
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I. SACHVORTRAG:
Der 1. Bauabschitt des Radschnellweges (RSW) auf Garchinger Flur zwischen der B 13 und dem U-Bahnhof Hochbrück wurde 2024 abgeschlossen und für die Öffentlichkeit freigegeben. Für die Verbindung zum Forschungs- und Hochschulzentrum stehen noch zwei weitere Bauabschnitte aus.
Der 2. Bauabschnitt beginnt an der Gemeindeumfahrung/Schafweideweg und endet vor dem Knotenpunkt der ST 2350/Ludwig-Prandtl-Straße. Die Brücke über die ST 2350 und die Strecke bis Bauende Boltzmannstraße sollen im Anschluss folgen. Auch diese Brücke wird vom Landkreis München in Sonderbaulast errichtet.
Der 3. Bauabschnitt beginnt am Bauende des Bauabschnittes 1 (südliches Ende am U-Bahnhof Hochbrück) und endet am 2. Bauabschnitt (Gemeindeumfahrung/Schafweideweg).
Ein Übersichtslageplan liegt als Anlage 1 bei.
Für die drei genannten Straßenabschnitte tritt der Landkreis München an Stelle der Stadt Garching als Maßnahmenträger auf. Dazu wurde für den ersten Bauabschnitt eine Sonderbaulastvereinbarung mit dem Landkreis München abgeschlossen. Dieser Vereinbarung stimmte der Stadtrat am 28.06.2022 zu.
Nachdem für die Streckenabschnitte 2 und 3 die betroffenen Grundstücke festgestellt wurden, gilt es nun, die Sonderbaulastvereinbarung entsprechend fortzuschreiben.
In § 1 sind die betroffenen Fl.Nrn. aller drei Streckenabschnitte aufgenommen worden.
In § 2 Abs. 5 der Vereinbarung wurde neu aufgenommen, dass der RSW erfolgt in Bauabschnitten.
In § 3 Abs. 2 ist nun geregelt, dass der Landkreis München (oder ein vom Landkreis beauftragter anderer Baulastträger) die Baulast und dauerhafte Instandhaltung und den Unterhalt aller Brückenbauwerke übernimmt.
Ein Vereinbarungsentwurf mit den entsprechenden Änderungen liegt als Anlage 2 bei.
Der Landkreis München beabsichtigt den Bauabschnitt 2 2025 zu bauen.
Die Planungen für den 3. Bauabschnitt sollen ebenfalls 2025 vergeben bzw. begonnen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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941,8 kB
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