BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/0006/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Angenommene Anträge aus den Bürgerversammlungen 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.01.2025
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I. SACHVORTRAG:
In der Bürgerversammlung am 13.11.2024 in Garching und am 19.11.2024 in Garching Hochbrück wurden mehrere Anträge von der Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen.
Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Das heißt, die Empfehlungen müssen auf die Tagesordnung des Stadtrates, der sich damit befassen muss. Es steht dem Stadtrat jedoch frei, ob er die Empfehlung annehmen oder ablehnen will. Die Anträge können jedoch auch an den zuständigen Ausschuss verwiesen werden.
Für folgende Anträge wurde in den Bürgerversammlungen 2023 mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat beschlossen:
Anträge Bürgerversammlung Garching
- Piktogramme auf die Gehwege/Fußgängerzone wie bei der Aktion "Dein Müll" zeichnen um Fahradfahrer zum sicheren Fahren zu bewegen
Da die Fahrradfahrer teilweise vorbeirasen und auf den Gehwegen Fußgänger anrempeln wird sich gewünscht mit solchen Aktionen die Fahradfahrer zu einem bewussteren und sicherern Fahren zu bewegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die StVO sieht solche Piktogramme eigentlich nicht vor. Je nach Gestaltung der Piktogramme sollte aber nichts gegen diese Aktion sprechen. Größe; Gestaltung und Standorte sollten in der AG Rad besprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 1 wird angenommen.
- Den Sumpf-Weg zur Grundschule Ost vom Mühlenpark in Stand setzen
Der Weg vom Mühlenpark zur Grundschule Ost ist ein einziger Sumpf und in diesem Zustand kaum nutzbar.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die verschlammten Teilbereiche des Weges werden vom Bauhofteam repariert.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 2 wird zur Kenntnis genommen.
- Sitzgelegenheiten auf dem Pausenhof der Grundschule Ost
Nachdem das Jahr davor der Antrag gestellt worden war, dass ein Spielgerät auf dem Pausenhof der Grundschule Ost errichtet werden soll und das wunderbar funktioniert hat, wünscht sich die Antragstellerin nun Sitzgelegenheiten für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Ost.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für den HH 2025 sind keine Mittel beantragt. 4 Bänke mit Einbau kosten ca. 10.000 €.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 3 wird angenommen.
- Rampe für Rollstuhlfahrer am Garchinger Friedhof
Es wird sich gewünscht, dass der Friedhof barrierfrei ist und es für Rollstuhlfahrer eine Rampe zur Aussegnungshalle geben soll.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung lässt ein Schild anbringen, um auf die Rampe auf der Rückseite des Gebäudes hinzuweisen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 4 wird zur Kenntnis genommen.
- Die Straßenbeleuchtung am Falkensteinweg Ecke Friedhof wieder errichten
Die Straßenbeleuchtung wurde umgefahren und soll bitte nun wieder errichtet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die betreffende Leuchte wurden den Bayernwerken bereits gemeldet.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 5 wird zur Kenntnis genommen.
Anträge Bürgerversammlung Hochbrück
- Halteverbotsschilder im Straßenbereich ab der Sparkasse bis zur Abbiegung in die Hohe-Brücken-Straße aufstellen
In diesem Bereich parken oft Autos, die den Verkehrfluss stören.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Ordnungsamt wurde im Vorfeld der Bürgerversammlung auf das Park-Problem in diesem Bereich aufmerksam gemacht. Zuerst wurde versucht durch die Verkehrsüberwachung die Lage in den Griff zu bekommen, jedoch leider ohne Erfolg. Somit prüft das Ordnungsamt aktuell die Anbringung von Haltverboten bzw. das Aufbringen von Grenzmarkierungen in diesem Bereich.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 6 wird angenommen.
- Einrichtung einer Zone an der Grundschule Hochbrück, die zum kurzfristigen Halten und sicheren Aussteigen genutzt werden kann
Vor der Grundschule Hochbrück häufen sich morgens und nachmittags gefährliche Verkehrssituationen, auch weil viele Eltern ihre Kinder direkt mit dem Auto bringen oder abholen. Dies führt häufig zu einer angespannten Parkplatzsituation im direkten Schulbereich, was das sichere Überqueren der Straße für die Kinder erheblich erschwert.
Obwohl eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie ein absolutes Halteverbot vor der Schule bestehen, wird dieser Bereich oft durch parkende Fahrzeuge blockiert. Kinder verlieren in dieser unübersichtlichen Lage leicht den Überblick und können schnell übersehen werden, was das Risiko für Unfälle, insbesondere zu den Stoßzeiten, deutlich erhöht.
Die Meldung dieses Problems im letzten Jahr führte zur Aufstellung des Schildes „Achtung Kinder“. Leider ist diese Maßnahme jedoch laut dem Elternbeirat nicht ausreichend, da der gesamte Schulweg weiterhin unsicher und gefährlich bleibt. Zusätzlich parken am gesamten Straßenrand große LKWs und Wohnmobile, was die Verkehrssituation für die Grundschulkinder noch unübersichtlicher macht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Eltern-Hol-Bring-Zone kann nachweislich zur Entspannung von Verkehrsproblemen im Bereich von Schulen beitragen. Das Ordnungsamt kann gerne in Abstimmung mit der Schulleitung eine solche Zone prüfen. Generell gibt es keine rechtlichen Vorgaben zur Errichtung solcher Zonen, lediglich Empfehlungen des ADAC an denen sich das Ordnungsamt orientieren kann.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 7 wird angenommen.
- Spielplätze in Hochbrück aufwerten (durch neue/s Spielgerät/e)
Die Spielplätze in Hochbrück seien größtenteils in einem miserablen Zustand und die Bürgerinnen und Bürger fahren lieber oft mit ihren Kindern nach Garching, als auf einen Spielplatz in Hochbrück zu gehen. Um die Spielplätze in Hochbrück wieder attraktiver zu machen, sollen diese aufgewertet werden, wie durch neue Spielgeräte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Sofern die Spielplätze mit attraktiveren Spielgeräten ausgestattet werden sollen, bedarf es hierfür die Freigabe von mindestens 25.-30.000 € im HH 2025.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 8 wird angenommen.
- Installation "Vorfahrt achten" Ecke Voith/Michael-Asam-Weg wegen Unfallgefahr
Wegen der Unfallgefahr an dieser Stelle sollte man die Vorfahrt hier überarbeiten, da das in die Voithstraße einfahrende Auto oft denkt es hätte die Vorfahrt, obwohl zum Michael-Asam-Weg die Regelung “rechts vor links” gilt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die zwei besagten Straßen sind im Bereich einer Tempo 30-Zone (Zeichen 274.1 StVO). Neben der zu fahrenden Geschwindigkeit regelt dieses Zeichen auch, dass die Vorfahrt in solchen Zonen mittels der Regel „rechts-vor-links“ geregelt wird. Zur Einschätzung des Unfallrisikos wurde zusätzlich die Polizei angefragt. Diese teilt die Ansicht des Ordnungsamtes, dass es keiner zusätzlichen Beschilderung in diesem Bereich bedarf da die Sichtbeziehungen klar sind und in den vergangenen zwei Jahren lediglich ein Unfall geschehen ist.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 9 wird abgelehnt.
- Instandsetzung Gehwege insbesondere der rote Weg beim Seilerweg 3
Der rote Weg am Seilerweg 3 sei in einem miserablen Zustand und muss dringend repariert werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die schadhaften Stellen werden im Zuge des Straßenunterhaltsprogramms 2025 repariert.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 10 wird zur Kenntnis genommen.
- Aufstellen Geschwindigkeitsanzeige in den Spielstraßen in Hochbrück
Oft rasen Autos in den Spielstraßen in Hochbrück, in denen auch Kinder spielen. Um die Gefahr zu verringern wird sich gewünscht Geschwindigkeitsanzeigen aufzustellen, um die Autos auf ihre Geschwindigkeit aufmerksam zu machen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für 2025 sind im Garchinger Haushaltsplan 10.000 € für die Neubeschaffung von Geschwindigkeitsdisplays veranschlagt. Ein Teil dieser neu beschafften Displays können nach Ansicht des Ordnungsamtes in Spielstraßen aufgestellt werden. Da diese Displays nach einer gewissen Zeit einen Gewöhnungseffekt aufweisen werden die Displays regelmäßig an unterschiedliche Standorte gesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 11 wird angenommen.
- Öffentliche Unisex-Toilette mit Trinkwasserstelle im Naherholungsgebiet Hochbrück / Festzeltplatz errichten
Wie dem Vorbild im Garchinger Bürgerpark, wünschen sich auch die Hochbrücker eine öffentliche Unisex-Toilette in ihrem Bürgerpark.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine behindertengerechte WC-Anlage für den Ortspark Hochbrück ist bisher im HH 2025 nicht berücksichtigt. Für ein WC-Gebäude analog zum Bürgerpark Garching sind im HH entsprechende Mittel in Höhe von mind. 300.000€ erforderlich. Realistisch möglich wäre eine Umsetzung 2026. Vorab müssten die Planungen und Genehmigungsverfahren erledigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag Nr. 12 wird angenommen.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Anträge Nr. 1., 3., 6., 7., 8., 11., 12 aus den Bürgerversammlungen 2024 werden angenommen.
Die Anträge Nr. 9 aus den Bürgerversammlungen 2024 werden abgelehnt.
Die Anträge Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 10 aus den Bürgerversammlungen 2024 werden zur Kenntnis genommen, da diese bereits in Bearbeitung durch die Verwaltung sind.
