BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/095/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Obdachlosenbetreuung durch die AWO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.09.2019
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I. Sachvortrag:
Die Sicherheitsbehörden sind in Fällen plötzlich auftretender Obdachlosigkeit (z.B. Verlust der Wohnung) verpflichtet, die Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Die Verpflichtung zur Unterbringung von Obdachlosen gehört zu der von der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis zu vollziehenden Pflichtaufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung im örtlichen Bereich aufrechtzuerhalten. Für die Unterbringung Obdachloser ist diejenige Gemeinde zuständig, in der die Betroffenen obdachlos werden (BayVGH, Urteil vom 26. August 1993, Az.: 21 CE 93. 2605, und Beschluss vom 2. März 1994, Az.: 4 CE 93.3607).
Die Stadt Garching b. München unterhält eine öffentliche Einrichtung im Föhrenweg 2 zur vorrübergehenden Unterbringung von obdachlosen, ortsansässigen Personen, denen es nicht gelingt, sich selbst anderweitig Unterkunft zu verschaffen und bei denen alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind. Im Jahr 2018 wurden in Garching b. München neun Erwachsene und drei Kinder (unter 18 Jahren) in die städtische Notunterkunft bzw. Pensionszimmer eingewiesen. Derzeit sind es sechs Erwachsene und zwei Kinder, Tendenz steigend.
Bei der Frage des Auftretens der Obdachlosigkeit muss immer untersucht werden, was der Grund der Obdachlosigkeit ist, weiter ob ein unterhaltspflichtiger Angehöriger besteht, ob es evtl. die Möglichkeit gibt, bei Bekannten unterzukommen und nicht zuletzt, welche finanziellen Verhältnisse vorliegen. Die Antworten auf diese Fragen lassen Rückschlüsse darauf zu, ob der Anspruchsteller nicht möglicherweise doch in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln die drohende Obdachlosigkeit vorübergehend zu beseitigen. Dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes stets mit einem erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden. Vielen obdachlosen Personen fehlt es nämlich an den sog. Basics, die die Grundlage bilden, den Alltag allein bewältigen zu können und Struktur in ihr Leben zu bekommen. Aufgrund mangelnder sprachlicher oder kognitiver Fähigkeiten sind viele Betroffene häufig schnell überfordert, reagieren dadurch aggressiv und schaffen es nach einer Beratung nicht eigenständig, den für sie notwendigen nächsten Schritt zu gehen.
Die Stadt Garching b. München hat daher die Wohnungsnotfallhilfe der AWO München Land kontaktiert. Die AWO München Land ist seit 2007 präventiv zum Wohnungserhalt mit der Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit unterstützend für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München tätig. Die Finanzierung wird voll vom Landkreis München übernommen. Mit der Nachsorgeeinrichtung des unterstützten Wohnens nach § 67 SGBXII und der Obdachlosenberatung für die Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Pullach, Krailling, Neuried, Ismaning, Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist die AWO führend in der Wohnungslosenhilfe im Landkreis München.
Konkret sieht die Obdachlosenberatung durch die AWO wie folgt aus:
Nach dem Erstkontakt des Betroffenen im Ordnungsamt, setzt sich der Sachbearbeiter mit der AWO-Fachkraft vor Ort in Verbindung und meldet die Einweisung in die Unterkunft. Die Fachkraft nimmt ggf. schon im Vorfeld Kontakt zum Betroffenen auf und ist in der Regel am Tag der Einweisung vor Ort. Sie berät, betreut und begleitet den Obdachlosen im weiteren Verlauf in den Bereichen Finanzen, Wohnungssuche, Alltagsbewältigung, Arbeit und Beruf sowie Gesundheit. Dies findet primär in einem Raum der gemeindeeigenen Unterkunft im Föhrenweg statt. Das hat mehrere Vorteile: einen sicheren Rahmen durch die vorhandene Privatsphäre, Zeitersparnis (da z.B. vergessene Dokumente aus dem Zimmer nachgeholt werden können), feste Sprechzeiten, ständige Präsenz sowie eine generell gute Erreichbarkeit der Fachkraft, die vor Ort ganz niederschwellig kontaktiert werden kann. Dadurch wird eine schnelle Unterstützung ermöglicht und ein gewisses Vertrauensverhältnis geschaffen, da hier durch Krisenintervention den Betroffenen auf Augenhöhe begegnet wird.
Es handelt sich also hier sowohl um eine fachliche als auch konzeptionelle Unterstützung.
Zudem ist eine solche Betreuung schon alleine deshalb sinnvoll, da die Obdachlosen oft nicht rechtzeitig einen Weitergewährungsantrag beim Landratsamt München stellen. Die Kosten der Obdachlosen werden zwar vom Landratsamt München in einer Höhe bis zu 25 €/Tag erstattet, so dass für die Stadt Garching lediglich die Kosten für die Instandhaltung der Obdachlosenunterkunft anfallen. Sofern aber dieser Antrag auf Weitergewährung nicht rechtzeitig gestellt wird, bleibt die Stadt Garching b. München auf diesen 25€/Tag sitzen. Oft handelt es sich hierbei im Hinblick auf die Bearbeitungszeit um mehrere Monate, zudem erstattet das Landratsamt die Kosten nicht rückwirkend.
Die AWO hat für die Stadt Garching b. München anhand der genannten Fallzahlen einen Stundenumfang errechnet und ein entsprechendes Angebot vorgelegt.
Gemäß der in Garching zu betreuenden Obdachlosen, fallen 10 Stunden/Woche für die Betreuung, bzw. Beratung durch die AWO-Fachkraft an. Die Personal- und Sachkosten hierfür betragen bei einem Einzelvertrag der AWO mit der Stadt Garching b. München bei einer sozialpädagogischen Fachkraft mit Eingruppierung S12/3 ca. 26.000,-€/Jahr.
Diese Kosten teilen sich jedoch, wenn mehr Gemeinden zusammen eine Beratung im Rahmen einer sog. Verbundlösung abschließen. Die Stadt Garching b. München strebt daher auch eine solche Verbundlösung mit mehreren umliegenden Kommunen an.
Das Angebot der AWO für eine Verbundlösung sieht demnach wie folgt aus:
Zunächst wird gemeinsam mit den Gemeinden Ismaning und Aschheim der sog. OL VERBUND NORD gegründet. Für die beiden Nachbargemeinden wird ebenfalls ein Stundenkontingent von jeweils 10 Stunden/Woche berechnet – insgesamt also 30 Stunden/Woche. Die Gesamtkosten hierfür betragen 66.970,47 €/Jahr. Die Kosten für die Stadt Garching belaufen sich somit auf
22.323,49 €/Jahr.
Aktuell befindet sich die AWO in weiteren Gesprächen mit den Gemeinden Feldkirchen, Unterföhring, Kirchheim und Oberschleißheim, die ebenfalls in den OL VERBUND NORD mit aufgenommen werden sollen, so dass hier eine Ausweitung der Stelle auf 38,5 Std. (entspricht einer Vollzeitstelle), möglich wird. Es ist davon auszugehen, dass sich nach diesen weiteren Gesprächen mit den o.g. Kommunen die OL VERBUND NORD zu der gewünschten Vollzeitstelle ausgedehnt hat und sich somit die Kosten auf noch mehr Kommunen verteilen, was für Garching wiederum eine
Reduzierung der zunächst veranschlagten 22.323,49 € zur Folge hätte.
Zudem verpflichtet sich die AWO für jedes Kalenderjahr einen Tätigkeitsbericht vorzulegen.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis und beschließt die Beauftragung der AWO Wohnungsnotfallhilfe im Bereich der Obdachlosenberatung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung im Rahmen einer Verbundlösung. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittelt sind im Haushalt 2020 einzustellen.
