ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/096/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Stadträte Baierl und Kick bemängelten in der 59. Sitzung des Stadtrates vom 27.06.2019, dass der neue Radstreifen, der in Dirnismaning gebaut wurde, sehr gefährlich ist. Bei der Einfahrt in die Ortschaft macht die Straße unmittelbar einen Schwenker. Dies sollte optisch besser gekennzeichnet werden. Die Linienführung auf der Straße wird ebenfalls als gefährlich erachtet, da die Fahrzeuge eng aneinander vorbeifahren müssen. Stadtrat Kraft unterbreitete in der Sitzung den Vorschlag, das Ortsschild zu versetzen.

 

Der Schutzstreifen für Radfahrende an der St 2350 in der Ortsdurchfahrt von Dirnismaning wurde durch das Landratsamt München am 17.04.2019 verkehrsrechtlich angeordnet.

 

Die Restfahrbahnbreite nach Markierung der Schutzstreifen von mindestens 4,50 m, in der Regel über 5,00 m, wird jederzeit eingehalten. Eine Änderung der Linienführung scheidet aus verkehrsrechtlicher Sicht aus, da der Schutzstreifen an schmäleren Stellen bereits unter 1,50 m markiert wurde. Das Mindestmaß von 1,25 m ist jederzeit gegeben.

 

Eine Versetzung der Ortstafel ist nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung nicht möglich, wodurch sich der Querungsbereich für Radfahrer auf Höhe Triebgasse im Außerortsbereich befindet.

Ortstafeln ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast dürfen nur angeordnet werden, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grünstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.

 

Den Vorschlag der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Triebgasse von 80 km/h auf 60 km/h abzusenken, sieht das Landratsamt München aus Verkehrssicherheitsgründen trotz Außerortslage als nicht zwingend erforderlich an, da die Sichtbeziehung in beide Fahrtrichtungen sehr gut ist und die Beschilderung mittels Gefahrzeichens „Radverkehr“ zu einer angepassten Fahrweise führen sollte.

 

Auch die Beamtin für Verkehrsangelegenheiten der Polizeiinspektion 48 hat die Markierungen und Beschilderung überprüft und festgestellt, dass diese bestmöglich gelöst wurden und keine Nachbesserung erforderlich ist.

Das Landratsamt München steht in regelmäßigem Austausch mit der Polizei und wird die verkehrsrechtliche Entscheidung bei Bedarf erneut überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

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