BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/020/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Betriebskostendefizites für die frei gemeinnützigen Träger von Kindergärten in Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.09.2019
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I. Sachvortrag:
Mit Stadtratsbeschluss vom 27.06.2019 über die Satzung der Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München (3- BS/ 015/ 2019-1) wurde die Beitragsfreiheit für die Kindergartengebühren verabschiedet. Zum 01.09.2019 tritt die geänderte Gebührenordnung für die städtischen Kindergärten in Kraft. Damit auch die Eltern, deren Kinder bei frei gemeinnützigen Trägern in Garching betreut werden, davon profitieren können, hat die Verwaltung sofort nach dem o.g. Beschluss die Träger über die geplanten Änderungen informiert und um technische sowie organisatorische Implementierung in die trägereigene Satzung gebeten.
Grundsätzlich generieren sich die Einnahmen für Träger von staatlich bezuschussten Kindertageseinrichtungen auf den 3 Säulen: staatliche und kommunale Finanzierung durch die kindbezogene Förderung gem. Art. 21 BayKiBiG (im anteiligen Verhältnis ca. 52% zu 48%) sowie den Elterngebühren. Mit dem Wegfall der Elterngebühren werden die Träger zukünftig nur auf die staatlich festgelegten 100,00 € Beitragszuschuss zurückgreifen können. Über die Höhe der Neben- und Verpflegungskosten entscheidet jeder Träger selbständig und unabhängig.
Die frei gemeinnützigen Träger:
- AWO Kreisverband München Land: Kinderhaus Regenbogenvilla (2 Gruppen) und Naturkindergarten (1 Gruppe)
- Diakonie Jugendhilfe Oberbayern: Haus für Kinder Untere Straßäcker (2 Gruppen)
- Evangelische Kindertagesstätten im Zweckverband München: Kindergarten Flohkiste (2 Gruppen)
- Katholischer Pfarrverband St. Severin: Kindergarten St. Severin (4 Gruppen) und Haus für Kinder Garching- Hochbrück (2 Gruppen)
stehen mit der Stadt Garching in einem Vertragsverhältnis (Anm. der Verf.: die Vereinbarung für den Naturkindergarten befindet sich aktuell in der Erarbeitung). Dies beinhaltet u.a. eine freiwillige Betriebskostenvereinbarung mit einem festgelegten Defizit von dzt. bis zu 20.000 € pro Gruppe und Jahr. Das Defizit wird unabhängig von der jeweiligen Betreuungsform (Krippe, Kindergarten, Hort) gewährt.
Eine vollständige Deckung durch den staatlichen Beitragszuschusses von mtl. 100,00 € pro Kind mit den regulär entstehenden Gebühren auf Grund der Buchungszeiten ist nicht zu erwarten. Es ist eher davon auszugehen, dass sich durch ein geändertes Buchungsverhalten das Delta weiter erhöht.
Die Verwaltung hat im Vorgriff dem Gremium eine entsprechende Berechnung des Ausfalls vorgelegt (siehe dazu auch 3-BS/015/2019). Demnach beziffert sich die Hochrechnung (gemäß aktuellen Belegungs- und Buchungszeiten) auf einen jährlichen Einnahmeausfall von ca. 107.000 € für die Kindergartengruppen bei den frei- gemeinnützigen Trägern. Inwieweit diese kalkulatorische Summe vollumfänglich korrekt ist, bleibt abzuwarten und ist erst nach mindestens 2-3 Betreuungsjahren verlässlich zu beantworten.
Die Verwaltung schlägt vor, die bestehenden Betriebskostenvereinbarungen dahingehend anzupassen, dass den frei- gemeinnützigen Trägern ein maximales Defizit von 30.000 € pro Gruppe und Jahr rückwirkend zum 01.09.2019 gewährt werden kann. Die Erhöhung des Defizites gilt nur für die Betreuung von Kindergartenkindern und nicht für andere Betreuungsformen.
Die beabsichtigte Defiziterhöhung kann jährliche Mehrkosten von bis zu 130.000 € verursachen (13 Kindergartengruppen bei frei- gemeinnützigen Trägern).
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Anpassung der bestehenden Defizitvereinbarungen mit den frei- gemeinnützigen Trägern von Kindertageseinrichtungen auf eine Defizitübernahme der Stadt Garching b. München von bis zu 30.000 € pro Kindergartengruppe und Jahr.
Die Ermächtigung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
