BESCHLUSSVORLAGE - GB I/695/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Angenommene Anträge aus Bürgerversammlung - Verkehrsrecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.09.2019
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I. Sachvortrag:
In der Bürgerversammlung am 02.04.2019 wurde ein Antrag gestellt, dass an der Freisinger Landstraße, auf Höhe des Supermarktes Lidl, ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) errichtet werden soll. An dieser Stelle befindet sich bereits eine bauliche Querungshilfe. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.05.2019 den Antrag angenommen und die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt. Gleichzeitig hat er den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges setzt voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und an einem Werktag mit durchschnittlichen Verkehr bei mindestens 50 Querungen in der Stunde liegt.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde führte am 08.08.2019 und 28.08.2019 Verkehrszählungen durch. Die notwendigen Querungszahlen wurden mit 76 und 56 Querungen in der Stunde erreicht.
Für die Beurteilung sind neben den Fußgängerverkehrsstärken auch die Kraftfahrzeugverkehrsstärken relevant. Diese liegen nach der Verkehrsmengenkarte 2015 an der Freisinger Landstraße bei 375 Kfz in der Stunde.
Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, wird ein Fußgängerüberweg bei Kombination von mindestens 450 Kfz bei 50 Fußgängerquerungen in der Stunde empfohlen. Bei Unterschreitung dieser Werte ist in der Regel eine bauliche Querungshilfe ausreichend.
Nach Rücksprache mit der Polizei hat sich in den letzten 3 ½ Jahren an der baulichen Querungshilfe kein Unfall ereignet. Die bereits vorhandene bauliche Querungshilfe zwischen Lidl-Parkplatz und Friedhof trägt in ausreichendem Umfang zur sicheren Querung der Fußgänger bei. Die Straßenverkehrsbehörde, das Landratsamt München und die Polizeiinspektion 48 sehen aus den vorgenannten Gründen derzeit kein Erfordernis zur Anordnung eines Fußgängerüberweges.
Dennoch lässt die subjektive Wahrnehmung des Verkehrsaufkommens aus Sicht der Verwaltung es durchaus für angebracht erscheinen, das aktuelle Verkehrsaufkommen an der Freisinger Landstraße erneut zu prüfen, da die Verkehrsmenge im dortigen Bereich letztmalig im Jahr 2015 festgestellt wurde. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt München stellen, das für die Durchführung der Verkehrszählung zuständig ist.
Erst nach Vorliegen der aktuellen Zahlen kann der Antrag aus der Bürgerversammlung abschließend geprüft und entschieden werden.
