ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/698/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

In der Bürgerversammlung am 02.04.2019 wurde ein Antrag gestellt, dass an der Freisinger Landstraße, auf Höhe des Supermarktes Lidl, ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) errichtet werden soll.

 

Für die Beurteilung sind die Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahrzeugverkehrsstärken relevant. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke liegt nach der Verkehrsmengenkarte 2015 an der Freisinger Landstraße bei 375 Kfz in der Stunde.

 

Da die letzte Verkehrszählung an der Freisinger Landstraße im Jahre 2015 durchgeführt wurde, beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss am 19.09.2019 die Verwaltung, eine Verkehrszählung beim zuständigen Landratsamt München zu beantragen.

 

Nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Freising werden die Verkehrsmengen nur im 5-Jahres-Turnus erhoben. Die nächste Erhebung findet demnach im Jahre 2020 statt.

 

Unabhängig von den Verkehrsmengen spricht sich das Staatliche Bauamt Freising klar gegen die Anordnung eines Fußgängerüberweges an der Freisinger Landstraße aus, da dieser nur eine Scheinsicherheit vermittelt.

 

Die Lage eines Fußgängerüberweges nahe dem Kreisverkehr und auch der optische Eindruck durch die bestehende Bebauung lassen beim Landratsamt München und Staatlichen Bauamt Freising Bedenken aufkommen, dass ein Fußgängerüberweg von Verkehrsteilnehmern, die sich aus dem Kreisverkehr kommend wieder im Beschleunigungsmodus befinden, beachtet werden.

 

Nachdem sich die bauliche Querungshilfe nach Auskunft der zuständigen Polizeiinspektion als sichere Querungshilfe für Fußgänger bewährt hat und bauliche Querungshilfen entsprechend der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen als Alternative für Fußgängerüberwegen empfohlen werden, sehen das Landratsamt München und das Staatliche Bauamt Freising derzeit kein zwingendes Erfordernis, einen Fußgängerüberweg anzuordnen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

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