ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/413/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Antragsteller beantragt den Anbau eines Carports mit Dachterrasse in der Pf.-Seeanner-Straße 14, 14a, 14b, Fl.Nr. 1128/2.

 

Geplant ist, zwischen dem bestehenden Haus und der bestehenden Garage ein Carport mit begehbarem Dach zu errichten. Der Carport soll über einen bestehenden Stellplatz mit den Maßen 2,50 m x 6 m und an die Bestandsgarage angeschlossen werden. Auf der gesamten Carportfläche soll eine Dachterasse entstehen. Die Wandhöhe des Carports beträgt grundtzlich 3 m, wird jedoch durch das Geländer auf 3,9 m erhöht.

 

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Pf.-Seeanner-Straße Nord“. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht benötigt. Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Garching sind jedoch Flachdächer zu begrünen. Hiervon wird eine Abweichung für die Errichtung der Dachterrasse beantragt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung von der Stellplatzsatzung wegen der fehlenden Begrünung zugestimmt werden. Die Bestandsgarage wurde unter der alten Stellplatzsatzung gebaut und musste keine Begrünung nachweisen. Als Kompensation für die nun fehlende Begrünunung des Carports soll die Bestandsgarage mit einer extensiven Begrünung ausgestattet werden. Hierdurch wird mehr begrünte Dachfläche hergestellt als es beim neuen Carport der Fall gewesen re. Auch wurde in anderen Fällen solchen Abweichungen zugestimmt, wenn die fehlende Begrünung kompensiert wird (bspw. Pf.-Seeanner-Straße 54, Hüterweg 10).

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben daher zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Anbau eines Carports mit Dachterrasse in der Pf.-Seeanner-Straße 14, 14a, 14b, Fl.Nr. 1128/2 zu erteilen. Das Einvernehmen zur Abweichung von der Stellplatzsatzung wegen der fehlenden Begrünung wird erteilt.

 

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Anlagen

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