ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/668/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Firma Kreuzmayr Bayern GmbH reichte am 21.01.2010 einen Antrag für die Errichtung zweier beleuchteter Werbeschilder am Dach des Gebäudes auf dem Grundstück FlNr. 12138/2 in Garching b. München, Daimlerstraße 2 ein. Die Schilder werden folgende Ausmaße haben: ca. 2,0 m X 1,4 m und 5,0 m X 1,7 m. Die Schilder werden kraftschlüssig mit dem darunterliegenden Dach verbunden und mittels Zug-/Druckstäben gegen kippen gesichert.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Nr. 119 Teil D „Änderung der Bebauungspläne Gewerbegebiet Hochbrück“.

 

Unter Pkt. 4.9 des Bebauungsplanes ist festgesetzt: „An den Straßenkreuzungen und –einmündungen im Gewerbegebiet sind Übersichtstafeln (maximale Größe 2x2 m) mit den dort ansässigen Betrieben (Sammelwerbeträger) zulässig. Leuchtreklamen sind nicht zulässig. Sonstige Werbeanlagen sind nur an den Gebäudefassaden zulässig. Individuelle Werbeanlagen sind mit der Stadt abzustimmen.

 

Der Antrag wird vom Bauherrn wie folgt begründet:

Die angegebene Wandhöhe von 15,63 m ist, wie aus dem Plan ersichtlich, inklusive der Schilder.

Wir können an der Ostseite keine Werbeschilder anbringen, da die gesamte Fassade verglast ist. Eine seitliche Anbringung ist deshalb nicht möglich, da die Verkleidungspanelle zu dünn für die Anbringung schwerer Buchstaben sind.

Die Buchstabenbeleuchtung erfolgt von innen.

 

Bei den beiden gegenüberliegenden Hotels (Etap hotel und hotel ibis) sind die Werbetafeln beleuchtet. Beim „Etap hotel“ werden die Tafeln von innen beleuchtet. Die Beleuchtung des „hotel ibis“ erfolgt von außen mittels Strahlern.

 

Die Verwaltung stellt fest, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist.

 

 

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Der Bau, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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