BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/688/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur 23. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Oberschleißheim "Sondergebiet Wissenschaft" in Badersfled an der Hackerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.06.2010
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.06.2010
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I. Sachvortrag:
Der Gemeinderat von Oberschleißheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.05.2009 den Aufstellungsbeschluss für die 23. Flächennutzungsplanänderung für das „Sondergebiet Wissenschaft an der Hackerstraße / Badersfeld“ gefasst. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 71 „Sondergebiet Wissenschaft“ aufgestellt.
Ziel der Flächennutzungsplanung ist es, die Grundstücke mit den Fl. Nr. 253/2, 253/3 und 247/2 (Teilfläche) als Sondergebietsfläche Wissenschaft, als Grünfläche und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft darzustellen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind diese Flächen bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet liegt im westlichen Gemeindegebiet am Rande des Dachauer Mooses im Ortsteil Badersfeld südwestlich der Hackerstraße im ehemaligen Moorversuchsgut Hof 2.
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden (§2 Abs. 4 BauGB). Die Träger öffentlicher Belange sind im Hinblick auf die Umweltprüfung gebeten worden, Aussagen zu den aus ihrer Sicht erforderlichen Unterlagen zu tätigen.
Das Planungsgebiet befindet sich westlich von Oberschleißheim. Daher ist davon auszugehen, dass auch in der durchzuführenden Umweltprüfung keine Auswirkungen auf Garching zu erwarten sein werden.
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2010 einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, dass von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abgesehen wird, sofern sich die Planungsgrundlage nicht verändert.
