ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/697/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Frau Franziska und Herr Jürgen Backof reichten am 26.04.2010 einen Antrag auf Neubau eines Reiheneckhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 1053/3 in Garching b. München, Gießenweg 8 ein.

 

Planungsrechtlich liegt das Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 94 Gießenweg“.

 

Das geplante Haus ist Teil eines Dreispänners mit den Bauherren Backof, Waltraud und Rudolf sowie Pritzl, Diana und Thomas. Das Bauvorhaben der drei Bauherren wird als ein Gesamtvorhaben betrachtet.

 

Der Bebauungsplan setzt für dieses Grundstück eine Firstrichtung von Ost nach West fest. Der neu zu errichtende Dreispänner soll die Hauptfirstrichtung von Nord nach Süd haben.

In der Sitzung des Ausschusses für Bauanträge am 18.11.1996 wurde einer Änderung der Firstrichtung für einen Neubau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1053/7 zugestimmt.

Eine Zustimmung zu diesem Vorhaben erscheint auch bei diesem Vorhaben städtebaulicher Sicht vertretbar.

 

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 94 Gießenweg hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung zu erteilen.

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Anlagen

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