ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - AMTSL/151/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlung grundsätzlich innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Das heißt, Empfehlungen müssen auf die Tagesordnung des Stadtrates, der die Vorschläge inhaltlich zur Kenntnis nimmt.

 

r folgenden Antrag wurde in der Bürgerversammlung am 23.02.2010 mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat beschlossen:

 

Antrag von Frau Ester Kochen, am Garchinger Bürgerplatz eine behindertengerechte Toilette zu schaffen.

 

Der Antrag kann jedoch auch an den zuständigen Ausschuss verwiesen werden.

 

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Der Stadtrat beschließt, die Empfehlung aus der Bürgerversammlung vom 23.02.2010 zur Kenntnis zu nehmen. Der Antrag von Frau Ester Kochen wird zur weiteren Behandlung an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen.

 

 

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