ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/689/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

 

Die Gemeinde Eching nimmt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Gewerbegebiet-Dietersheim Süd-West“ vor.

Das Gebewerbegebiet liegt am südwestlichen Ortseingang westlich der B11.

 

Im Rahmen des Verfahrens werden Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbeanlagen, Vergnügungsstätten und Lagerplätzen getroffen.

 

nftig dürfen freistehende Werbeanlagen eine Höhe von 4,00 m und eine Breite von 2,50 m nicht überschreiten. Werbeanlangen am Gebäude sind im oberen Drittel der Wandfläche anzubringen.

 

Vergnügungsstätten sowie selbstständige Lagerflächen werden ausgeschlossen. Letztere sind sofern sie dem Gebäude zugehörig sind -  zur freien Landschaft und zu den Nachbarn hin blickdicht einzugrünen.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2010 einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, dass von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abgesehen wird, sofern sich die Planungsgrundlage nicht verändert.

 

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Der Stadtrat beschließt, dass von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abgesehen wird, sofern sich die Planungsgrundlage nicht verändert.

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