BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/689/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Nr. 56 "Gewerbegebiet Dietersheim Süd-West" gemäß § 13 i. v. m §3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.06.2010
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.06.2010
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I. Sachvortrag:
Die Gemeinde Eching nimmt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Gewerbegebiet-Dietersheim Süd-West“ vor.
Das Gebewerbegebiet liegt am südwestlichen Ortseingang westlich der B11.
Im Rahmen des Verfahrens werden Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbeanlagen, Vergnügungsstätten und Lagerplätzen getroffen.
Künftig dürfen freistehende Werbeanlagen eine Höhe von 4,00 m und eine Breite von 2,50 m nicht überschreiten. Werbeanlangen am Gebäude sind im oberen Drittel der Wandfläche anzubringen.
Vergnügungsstätten sowie selbstständige Lagerflächen werden ausgeschlossen. Letztere sind – sofern sie dem Gebäude zugehörig sind - zur freien Landschaft und zu den Nachbarn hin blickdicht einzugrünen.
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2010 einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, dass von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abgesehen wird, sofern sich die Planungsgrundlage nicht verändert.
