BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/700/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweisung von Flächen für die Energieerzeugung südlich des geplanten Biomasseheiz- bzw. Heizkraftwerkes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.06.2010
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I. Sachvortrag:
In einem Gespräch am 23.04.2010 hat Familie Strebel, vertreten durch Frau Strebel folgendes Anliegen an die Erste Bürgermeisterin und an den Stadtrat herangetragen:
Auf der Grundstücksfläche der Familie Strebel südlich des Biomasseheizwerkes soll im Rahmen eines Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren eine Fläche für Energieerzeugungsanlagen ausgewiesen werden. Die Fläche ist im beiliegenden Plan rot umrandet dargestellt.
Familie Strebel beabsichtigt eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Da es sich um eine Konversionsfläche handelt, wäre diese voraussichtlich auch nach dem Absenken der Einspeisevergütung noch wirtschaftlich zu realisieren.
Die Grundstückseigentümer möchten von der Stadt Garching eine rechtsverbindliche Zusage erhalten, ob sich der Stadtrat das gewünschte Vorhaben auf der Fläche vorstellen kann. Nach den Vorstellungen der Grundstückseigentümer soll ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren (Fl. Nr. 1678, 1679) durchgeführt werden, um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Im Nachgang zur erhofften Zusage der Stadt möchte die Familie die wirtschaftliche Realisierung ihres Vorhabens prüfen. Um eine planerische Sicherheit zu haben, bitten sie vorher um eine verbindliche Zusage seitens der Stadt Garching.
Der Sachverhalt ist in der Stadtratssitzung am 20.05.2010 in die Fraktionen zur Beratung verwiesen worden.
Um die Planungen der EWG für die Biomasse zu erleichtern, wird die Verwaltung beauftragt, mit der Familie Strebel eine Abstandsflächenübernahmeerklärung zu verhandeln.
Die Verwaltung schlägt vor, auch mit den Grundstückseigentümern der gelb umrandeten Fläche Gespräche zu führen, ob sie sich ebenfalls eine Entwicklung ihrer Flächen als „Sondergebiet Energieerzeugung“ vorstellen können. Im Rahmen der Gespräche ist deutlich hervorzuheben, dass das Planungsziel die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ist.
Die Planungen müssten dem Biotopverbund zwischen dem Naturschutzgebiet Mallertshofer Holz mit Heiden und der Fröttmaninger Heide Rechnung tragen.
Im Anschluss an die Klärung der offenen Fragen, wird die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren sowie einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorbereiten.
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2010 einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, die Grundstücke Fl.-Nr. 1679, 1678, 1675/2, 1675, 1674, 1673, 1972 als Sondergebiets-fläche „Energieerzeugungsanlagen mit der Zweckbindung Photovoltaik-Anlagen“ auszuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den jeweiligen Grundstückseigentümern der genannten Flächen Gespräche zu führen.
Der Stadtrat beschließt, die Grundstücke Fl.-Nr. 1679, 1678, 1675/2, 1675, 1674, 1673, 1972 als Sondergebietsfläche „Energieerzeugungsanlagen mit der Zweckbindung Photovoltaik-Anlagen“ auszuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den jeweiligen Grundstückseigentümern der genannten Flächen Gespräche zu führen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,2 kB
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