ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - AMTSL/156/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Im Rechtsstreit vor dem Landgericht München I (Az 9 0 1408/04) In Ziffer I des Vergleichs vom 1.2.2005 zwischen Ernst und Berta Amon (Kläger) und der Stadt Garching (Beklagte) ist folgendes ausgeführt:

Die Beklagte wird ab dem 01.07.2007 r die Dauer von 20 Jahren jährlich einen Betrag von mindestens EUR 13.500 ausschließlich in gemeinnütziger Weise für hilfsbedürftige (sozialschwache) Einwohner von Garching verwenden, und zwar vorrangig im Bereich der Pflege und Betreuung älterer Bürger von Garching in einem Pflegeheim. Hinsichtlich eines Teilbetrages von 3.500,00 jährlich haben die Kläger das Recht, darüber zu bestimmen, wie innerhalb der vorstehend vereinbarten Zweckbindung der Betrag verwendet wird, bzw. welche Personen gefördert werden. Die Kläger haben ihr Bestimmungsrecht jeweils bis spätestens 31.07. eines jeden Jahres durch schriftliche Mitteilung an die Beklagte auszuüben. Den Klägern steht im Hinblick auf die Einhaltung der vorstehend von der Beklagten übernommenen Verpflichtung ein eigenes Forderungsrecht i. S. v. § 328 Abs. 1 BGB zu. Der Beklagten bleibt vorbehalten, einen Kriterienkatalog für die zweckentsprechende Vergabe der Mittel aufzustellen, an welchen auch die Kläger gebunden sind.“

 

r folgende Zwecke / Projekte wurden die Mittel u.a. bislang verwendet:

 

      Ab September 2007 bis 30.06.2008 jeweils ein Teilbetrag in he von 350,- €r die Einrichtung "Garchinger Tisch", insgesamt 1.400,- €.

 

      Im Oktober 2007 entsprechend dem ausdrücklichen Wunsch der Pflegeheimleitung und der Eheleute Ernst und Berta Amon ein Betrag von 3.308,20 zum Kauf des Behandlungsstuhles im Pflegeheim.

 

      Ab September 2008 r Fortbildung und Motivationsschulung des Pflegepersonals im Pflegeheim Garching Supervision / Bildung & Beratung“ der Betrag von 13.072,15 .

 

      Ferner wurde der Heimleitung ab dem September 2008 ein Budget von jährlich 2000,- € zur Verfügung gestellt, um Personen finanziell zu „entschädigen“, die sich ansonsten ehrenamtlich in ihrer Freizeit um das Gemeinwohl der Seniorinnen und Senioren im Garchinger Pflegeheim kümmern.

 

Die zur Verfügung stehenden Gelder wurden also bislang nicht ausgeschöpft, so dass derzeit der Betrag von insgesamt ca. 20.000,- € zur Verfügung steht.

 

Die Heimleitung möchte diese Mittel für das Konzept des Autors und Regisseurs J.M. Bernard für eine Bühnenvorstellung mit Senioren und Jugendlichen aus Garching mit dem Arbeitstitel
100 Stunden“ verwenden. Das Konzept ist in der Anlage erläutert und wird durch Herrn Bernard in der Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2010 vorgestellt. Die Kosten belaufen sich r die gesamte Veranstaltung auf ca. 18.500,- €.

 

Die Familie Amon ist mit der Verwendung der Mittel entsprechend ihrem Bestimmungsrecht für den Betrag von 3.500,- €hrlich einverstanden.

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Der Stadtrat ist mit der Verwendung des Betrages von ca. 18.500,- € aus der Haushaltsstelle 1.49800.78700r die Umsetzung des Konzeptes für die Bühnenvorstellung mit Senioren und Jugendlichen aus Garching mit dem Arbeitstitel HUNDERT STUNDEN“ einverstanden.

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Anlagen

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