BESCHLUSSVORLAGE - III-K/190/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des VfR Garching auf einen Zuschuss zum Bau einer Beach-Multifunktionsanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.06.2010
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08.07.2010
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I. Sachvortrag:
Im Rahmen des Neubaus der neuen Dreifachhalle waren in den Außenanlagen auch 2 Beach-Volleyballfelder vorgesehen. Aus Kostengründen hatte sich der VfR Garching bereiterklärt, den Bau der 2 Beach-Volleyballfelder mit Bezuschussung durch den BLSV zu übernehmen. Die Kosten waren damals auf ca. 42.600 € geschätzt worden.
Der VfR Garching hat in seinem Antrag vom 18.05.2010 vorgeschlagen, anstelle der 2 Beach-Volleyballfelder eine erheblich größere Beach-Multifunktionsanlage (ca. 38 m x 28 m) zu bauen, auf der neben 3 Beach-Volleyballfeldern auch Beach-Soccer und Beach-Handball möglich wären, um so umfangreichere Nutzungsmöglichkeiten, auch für andere Garchinger Bürger und Vereine, zu bieten.
Die Kosten für die Beach-Multifunktionsanlage belaufen sich auf ca. 75.000 €. Davon werden ca. 25.000 € durch einen Förderzuschuss des BLSV getragen, weitere ca. 15.000 € würde der VfR Garching als Hauptnutzer übernehmen (teils durch Arbeitsleistung).
Für die restlichen 35.000 € beantragt der VfR Garching einen Baukostenzuschuss der Stadt Garching.
Im Haushaltsplan sind keine Mittel dafür vorgesehen, da bei Verabschiedung des Haushalts 2010 noch von ursprünglichen kleinen Lösung ohne Kostenbeteiligung der Stadt ausgegangen wurde. Finanziert werden könnte dieser Zuschuss durch Minderausgaben bei der Investitionskostenumlage für die Realschule Ismaning, da die Stadt Garching nach Abschluss der Erweiterung ca. 85.000 € zurückerhalten hat.
Damit der VfR Garching den Förderzuschuss des BLSV in Höhe von ca. 25.000 € erhalten kann, muss gemäß den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern dem Verein per Vertrag ein langfristiges Nutzungsrecht an dem Grundstücksteil eingeräumt werden. Das Nutzungsrecht nach muss auf die Dauer von mindestens 25 Jahren ab Fertigstellung der Anlage unkündbar, unabdingbar und uneingeschränkt eingeräumt werden. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bleibt davon unberührt.
Da auch die Dreifachsporthalle als Schulturnhalle anteilig staatlich gefördert wird und daher mindestens 25 Jahre genutzt werden muss, steht einem Nutzungsvertrag aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen.
Zudem kann es notwendig werden, bei Bedarf dem VfR Garching eine Ausfallbürgschaft über 25.000 € zur Absicherung der BLSV-Förderung zu gewähren. Die Anforderung einer Sicherheit liegt gemäß den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern im Ermessen des Zuschussgebers.
Der Stadtrat beschließt, dem VfR Garching für die Beach-Multifunktionsanlage einen Baukostenzuschuss in Höhe von 35.000 € zu gewähren.
Die überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2.55000.98800 wird durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 2.22000.98300 gedeckt.
Der Stadtrat gewährt bei Bedarf dem VfR Garching eine Ausfallbürgschaft über 25.000 € zur Absicherung der BLSV-Förderung.
Der Stadtrat ermächtigt die Erste Bürgermeisterin zum Abschluss eines Nutzungsvertrages über den Grundstücksteil, auf dem die Beach-Multifunktionsanlage errichtet werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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