ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - IV-OW/092/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Herr Karl Weißmann, zuständig für Angebotsplanung bei der Münchner Verkehrsgesellschaft, wird in einer Präsentation die Ergebnisse der Fahrgastzählungen der letzten 3 Jahre seit der U-Bahnverlängerung vorstellen.

 

Erhebliche Fahrgaststeigerungen gegenüber den Vorjahren sind in dem Zeitraum zwischen dem ab 9:30 Uhr beginnenden 20-Minuten-Takt bis ca. 10 Uhr erkennbar. Die MVG hat anlässlich der jährlich im Garchinger Rathaus stattfindenden Fahrplankonferenzen, an der Vertreter des Innenministeriums, des Landkreises, der Stadt Garching sowie der MVV GmbH und der MVG teilnehmen, den Vorschlag unterbreitet, zur Anpassung an die Nachfrage am Vormittag an Vorlesungstagen den bislang um 9:30 Uhr endenden 10-Minuten-Takt durch Einschieben von 2 Fahrtenpaaren von/nach Garching um ca. 40 Minuten zu verlängern.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass im Frühjahr/Sommer 2011 ein doppelter Abiturjahrgang (G8) die Gymnasien verlässt und demzufolge im Herbstsemester 2011 mit weitaus höheren Studentenzahlen auch an der TU in Garching zu rechnen ist, wird eine Ausweitung des 10-Minutentaktes durch Einschieben von 2 Fahrtenpaarenr unausweichlich erachtet. Dadurch entstünden entsprechend den in den Betriebsübernahmeverträgen unter den 3 Finanzierern festgelegten Kostenanteilen folgende Mehrkosten:

 

Stadt Garching:  7.200 Euro

Landkreis München:14.400 Euro

Freistaat Bayern:  8.400 Euro

 

Der Freistaat Bayern hat bereits der Taktverdichtung in Form des Einschiebens von 2 Fahrten zwischen 9:30 Uhr und 10 Uhr zugestimmt unter der Voraussetzung, dass auch der Landkreis München und die Stadt Garching zustimmen. Der Vertreter des Landkreises München wird einen entsprechenden Beschlussvorschlag in der nächsten Kreisausschusssitzung herbeiführen.

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Der Stadtrat beschließt, der von der MVG an Vorlesungstagen vorgeschlagenen Taktverdichtung zwischen 9:30 Uhr und 10 Uhr (Einschieben von 2 Fahrtenpaaren) mit kalkulierten Mehrkosten für die Stadt Garching von ca. 7.200 Euro zuzustimmen.

 

Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, Verhandlungen zu führen, damit sich der Freistaat Bayern in einem höheren Maße an den Zusatzkosten beteiligt.

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Anlagen

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