BESCHLUSSVORLAGE - GB I/696/2019-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CSU-Fraktion bzgl. verschiedener Bürgeranfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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17.10.2019
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 22.07.2019 hat die CSU-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, schnellstmöglich vorliegende Anfragen (siehe Anlage), welche der CSU-Fraktion von besorgten Bürgern übermittelt wurden, zu beantworten und dem Stadtrat Lösungsvorschläge vorzustellen.
Die Verwaltung nimmt zu den Anfragen wie folgt Stellung:
- Verlegung der Bus-Endhaltestelle der Linie 290 von der Kirchstraße zur U-Bahnhaltestelle Hochbrück oder Aufstellen eines Dixi-Klos im Ortspark
Nach Rücksprache mit dem Busunternehmen Ettenhuber, welches die Stadtbuslinie 290 fährt, sind alle Fahrer angewiesen, nicht an der Endhaltestelle in Hochbrück ihr Geschäft zu verrichten. Eine Anfrage beim MVV hat ergeben, dass aufgrund der Terminierung der Umlaufzeiten eine Verlegung der Endhaltestelle (von Hochbrück, Ort nach Hochbrück, U-Bahn) nicht in Frage kommt, da die Verlegung der Endhaltestelle enorme Nachteile für Fahrgäste aus dem Ortsteil Hochbrück hätte. So würde sich aufgrund des längeren Stopps an der U-Bahn entweder die Fahrt nach Hochbrück verlängern oder die Weiterfahrt ins Garchinger Zentrum. Beides ist nicht praktikabel.
Somit ist die Wartezeit an der U-Bahnstation Hochbrück zu kurz, um der Verrichtung eines dringlichen Geschäfts nachzukommen.
Aus diesem Grund würden sowohl der MVV als auch die Busfahrer eine mobile Toilette an der Endhaltestelle in Hochbrück, nahe des Ortsparks, sehr begrüßen. Die Kosten hierfür müssten jedoch von der Stadt Garching getragen werden. Pro Jahr würde sich die Miete inkl. Transport und Reinigung einer Miettoilette auf ca. 1.400 Euro belaufen.
Die Verwaltung schlägt vor, vorerst für ein Jahr eine Miettoilette an der Endhaltestelle in Hochbrück aufzustellen. Sofern das Angebot gut angenommen wird, ist die Anmietung bis auf Weiteres zu verlängern.
- Hecke bei der Parkplatz-Ausfahrt der Grundschule Hochbrück
Bei einer Ortsbesichtigung am 19.08.2019 war die Hecke bereits zurückgeschnitten.
- Parkverbot auf der Südseite der Hohe-Brücken-Straße auf Höhe der Tannenbergstraße
Aufgrund des Antrages hat das Ordnungsamt an drei Tagen zu verschiedenen Uhrzeit eine Verkehrszählung durchgeführt:
Verkehrszählung am 16.09.2019 von 15.50 bis 16.50 Uhr
Tannenbergstraße: 14 FG, 14 Kfz, 1 RF
Hohe-Brücken-Straße: 0 FG, 79 Kfz, 21 RF
Verkehrszählung am 17.09.2019 von 7.00 bis 8.00 Uhr
Tannenbergstraße: 38 FG, 5 Kfz, 2 RF
Hohe-Brücken-Straße: 2 FG, 82 Kfz, 26 RF
Verkehrszählung am 11.09.2019 von 10.50 bis 11.50 Uhr
Tannenbergstraße: 15 FG, 8 Kfz, 2 RF
Hohe-Brücken-Straße: 4 FG, 51 Kfz, 11 RF
(FG = Fußgänger; RF = Radfahrer)
Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) kommt die Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht in Betracht, da die erforderlichen Verkehrsstärken bei weitem nicht vorliegen. Des Weiteren sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich.
Im Hinblick auf die sehr geringen Querungszahlen von Fußgängern (zwischen 0 bis 4 innerhalb einer Stunde) an der Hohen-Brücken-Straße und der bestehenden Zick-Zack-Markierung am Ende des Gehwegs ist aus Sicht des Ordnungsamtes kein Haltverbot erforderlich. Gegen die Errichtung eines Haltverbots spricht außerdem die geringe Anzahl an Parkmöglichkeiten in Hochbrück.
- Rauchverbot an Spielplätzen
Bislang ist an keinem der städtische Spielplätzen eine solche Hinweistafel angebracht. Daher hat der GB 2 eine einheitliche Beschilderung in Auftrag geben, die analog der Schilder an den Sportplätzen auf die Verbote (Rauchverbot, Hundeverbot, Alkoholverbot) hinweisen wird. Die Hinweisschilder werden demnächst sukzessive angebracht.
- Frage an die Stadtverwaltung bzgl. TÜV auf Spielplätzen
Der Spielplatz Seiler III wurde als Naturspielplatz geplant und gebaut. Die Spielgeräte auf den Spielplätzen in Hochbrück werden, ebenso wie die in Garching, einer jährlichen Hauptinspektion durch die DEKRA unterzogen. Die Reparatur des Spielgerät „Turm mit Rutsche“ auf dem Seiler III wurde Ende September 2019 abgeschlossen.
