Änderung der Coronavirus-Testverordnung: „3-Euro-Bürgertest“ seit 30.06.2022

Mit der Neufassung der TestV werden die anlasslosen Testungen asymptomatischer Personen, sog.  „Bürgertestungen“, eingeschränkt:

  • Besonders schützenswerte Personengruppen haben weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest.
  • Für besondere Personengruppen wird ein Bürgertest (Antigenschnelltest) mit einem Eigenanteil von 3,00 Euro eingeführt („3-Euro-Bürgertest“).

„3-Euro-Bürgertests“ können ausschließlich bei privaten Teststellen und sonstigen Leistungserbringern (z.B. Apotheken, Ärzte, Rettungsdienste) durchgeführt werden und sind nicht bei den kommunalen Testzentren möglich. Der Freistaat Bayern wird vorerst keinen Gebrauch von der Option machen, oben genannten Eigenanteil zu übernehmen.

Wie gewohnt erhalten symptomatische Personen einen kostenlosen PCR-Test im Rahmen der Krankenbehandlung; bei positivem PoC-Schnelltest oder Selbsttest besteht ebenfalls weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Bestätigungs-Test.

Die aktuellen Regelungen sind zusammengefasst auf der Homepage https://www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/corona-virus/testung/ zu finden.