Das Garchinger Wohnmodell dient der vorrangigen Deckung des Wohnbedarfs von denjenigen Garchinger Bürgerinnen und Bürgern, die einen bestimmten Kriterienkatalog erfüllen. Kriterien sind etwa die Einkommensobergrenze, soziale Faktoren und die persönliche Bindung an Garching. Die Grundstücke werden im Garchinger Wohnmodell etwas unter dem üblichen Marktpreis veräußert.
Der Garchinger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 die Anpassung der Vergabekriterien für das Garchinger Wohnmodell beschlossen.
Ein Anspruch gegenüber der Stadt auf Zuteilung einer Wohnung / eines Grundstückes besteht zu keinem Zeitpunkt.