Um sich für künftige Wohnbaugebiete in Garching vormerken zu lassen, wird der Absendende des ausgefüllten Formulars in die Interessentenliste der Stadt Garching für zukünftige Wohnbaugebiete (z.B. für die Kommunikationszone) aufgenommen. Gleichzeitig erhält er zu gegebener Zeit Informationen zu notwendigen Bewerbungsunterlagen und zu Bewerbungsverfahren (Newsletter).
Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Baugrundstückes bzw. einer Wohnung besteht nicht. Maßgeblich ist die Teilnahme am späteren Bewerbungsverfahren. Die Aufnahme in die Interessentenliste ist mit keinen Verpflichtungen für die Stadt verbunden. Zudem kann die Stadt Garching keine Haftung für eine erfolgreiche Mail-Zustellung an die angegebene E-Mail-Adresse übernehmen. Daher wird empfohlen, sich über den Verfahrensstand in regelmäßigen Zeitabständen zu informieren.
Die über das Formular gesendeten Daten werden ausschließlich dazu verwandt, um in die Interessentenliste aufgenommen zu werden sowie um weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren zu erhalten.