Bauanträge
Ein Bauvorhaben in Garching setzt eine Baugenehmigung voraus. Diese erteilt das Landratsamt München. Die Anträge hierfür sind jedoch bei der Stadt Garching einzureichen. Sie prüft, ob der Antrag den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entspricht, erteilt das gemeindliche Einvernehmen und leitet den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiter.
Wichtiger Hinweis: Ab 01.03.2023 wird die Einreichung des Bauantrages direkt beim Landratsamt verbindlich sein!
Auskünfte zum Bauantrag:
089 / 3 20 89-1 82
Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan mit Grünordnung enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für einzelne Bauvorhaben in diesem Umgriff und wird als Satzung vom Stadtrat erlassen. Die rechtsgültigen Bebauungspläne können im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Ebenso sind die Pläne hier im Reiter "Bebauungspläne" einsehbar.