Bauanträge

Ein Bauvorhaben in Garching setzt eine Baugenehmigung voraus. Diese erteilt das Landratsamt München. Die Anträge hierfür sind jedoch bei der Stadt Garching einzureichen. Sie prüft, ob der Antrag den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entspricht, erteilt das gemeindliche Einvernehmen und leitet den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiter.

Wichtiger Hinweis: Ab 01.03.2023 wird die Einreichung des Bauantrages direkt beim Landratsamt verbindlich sein!

Auskünfte zum Bauantrag:
089 / 3 20 89-1 82

Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan mit Grünordnung enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für einzelne Bauvorhaben in diesem Umgriff und wird als Satzung vom Stadtrat erlassen. Die rechtsgültigen Bebauungspläne können im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ebenso sind die Pläne hier im Reiter "Bebauungspläne" einsehbar.

Auskünfte zu den Bebauungsplänen:
089 / 3 20 89-1 82

Bekanntmachungen

 Bebauungsplan Nr. 196 „Erweiterung Angerlweg Süd-Ost"; 

 

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB),
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (Stand jew. 06.02.2025), artenschutzrechtlicher Prüfung - saP (Stand 30.11.2024) und Relevanzprüfung Artenschutz (Stand 15.02.2023), wird in der Zeit von

Mittwoch, den 26.02.2025 bis Montag, den 31.03.2025

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.garching.de unter der Rubrik „Bauen Wohnen > Bauen > Bauanträge und Bebauungspläne“ und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ -> Gemeindename: Garching b. München -> laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching, im 1. OG bei Zi. 1.12, während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. Bei Rückfragen wird ein/e Mitarbeiter/-in die gewünschten Erläuterungen geben.

 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.02.2025 liegt mit Begründung, Umweltbericht in der Zeit vom

Mittwoch, den 26.02.2025 bis Montag, den 31.03.2025

während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs im Rathaus der Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching b. München, im 1. OG vor Zi. 1.12, öffentlich aus. Bei Rückfragen wird ein/e Mitarbeiter/-in die gewünschten Erläuterungen geben.