Bauanträge

Ein Bauvorhaben in Garching setzt eine Baugenehmigung voraus. Diese erteilt das Landratsamt München. Die Anträge hierfür sind jedoch bei der Stadt Garching einzureichen. Sie prüft, ob der Antrag den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entspricht, erteilt das gemeindliche Einvernehmen und leitet den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiter.

Wichtiger Hinweis: Ab 01.03.2023 wird die Einreichung des Bauantrages direkt beim Landratsamt verbindlich sein!

Auskünfte zum Bauantrag:
089 / 3 20 89-1 82

Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan mit Grünordnung enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für einzelne Bauvorhaben in diesem Umgriff und wird als Satzung vom Stadtrat erlassen. Die rechtsgültigen Bebauungspläne können im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ebenso sind die Pläne hier im Reiter "Bebauungspläne" einsehbar.

Auskünfte zu den Bebauungsplänen:
089 / 3 20 89-1 82

Bekanntmachungen

Bebauungsplan Nr. 196 „Erweiterung Angerlweg Süd-Ost";
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan Nr. 196 „Erweiterung Angerlweg Süd-Ost"; 
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Um­weltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (Stand 03.06.2025), artenschutzrechtlicher Prüfung - saP (Stand 30.11.2024) und Relevanzabschätzung Arten­schutz (Stand 15.02.2023), sowie die - nach Einschätzung der Stadt - folgenden im Rahmen der Auslegung eingegangenen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen

wird in der Zeit von  

Mittwoch, den 06.08.2025 bis Freitag, den 12.09.2025

veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.garching.de unter der Rubrik „Bauen Wohnen > Bauen > Bauanträge und Bebauungspläne“ und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ à Gemeindename: Garching b. München à laufende Bauleitplanverfahren einseh­bar.


*Datenschutz

5. Änderung des Flächennutzungsplanes, „Erweiterung Angerlweg Süd-Ost“; Öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

5. Änderung des Flächennutzungsplanes, „Erweiterung Angerlweg Süd-Ost“; Öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Flächennutzungsplanentwurf in der Fassung vom 03.06.2025 mit Begründung, Umweltbericht (Fassung 03.06.2025) und artenschutzrechtlicher Voruntersuchung (Fassung 15.05.2023), sowie den - nach Einschätzung der Gemeinde - im Rahmen der Auslegung eingegangenen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen

wird in der Zeit vom

Mittwoch, den 06.08.2025 bis Freitag, den 12.09.2025

veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.garching.de unter der Rubrik „Bauen Wohnen > Bauen > Bauanträge und Bebauungspläne“ und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ à Gemeindename: Garching b. München à laufende Bauleitplanverfahren einseh­bar.

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