Bauanträge
Ein Bauvorhaben in Garching setzt eine Baugenehmigung voraus. Diese erteilt das Landratsamt München. Die Anträge hierfür sind jedoch bei der Stadt Garching einzureichen. Sie prüft, ob der Antrag den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entspricht, erteilt das gemeindliche Einvernehmen und leitet den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiter.
Wichtiger Hinweis: Ab 01.03.2023 wird die Einreichung des Bauantrages direkt beim Landratsamt verbindlich sein!
Auskünfte zum Bauantrag:
089 / 3 20 89-1 82
Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan mit Grünordnung enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für einzelne Bauvorhaben in diesem Umgriff und wird als Satzung vom Stadtrat erlassen. Die rechtsgültigen Bebauungspläne können im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Ebenso sind die Pläne hier im Reiter "Bebauungspläne" einsehbar.
Bekanntmachungen
Bebauungsplan Nr. 157 „Erweiterung General Electric“, 1. Änderung;
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Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 12.11.2024, Umweltbericht vom 12.11.2024 sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 04.10.2023 und den folgenden im Rahmen der Auslegung eingegangenen - nach Einschätzung der Stadt - wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
werden in der Zeit vom Mittwoch, den 04.12.2024 bis Freitag, den 17.01.2025 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde: https://www.garching.de unter der Rubrik Bauen Wohnen/Bauen/Bauanträge und Bebauungspläne bzw. der Adresse https://www.garching.de/bauen-wohnen/bauen/bauanträge-und-bebauungspläne und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ -> Gemeindename: Garching b. München -> laufende Bauleitplanverfahren einsehbar. |
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Bebauungsplan Nr. 194 „Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden“; Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB |
Der Bebauungsplan 194 „Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden“ tritt mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. |