Allgemeinverfügung Alkohol- und Glasflaschenverbot bzw. Verbot des Konsums von Cannabis und Cannabisprodukten im Erholungs- und Badegelände am Garchinger See

Aufgrund der am 27.07.2024 stattfindenden Veranstaltung „Schall im Schilf“ wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Alkohol und Glasflaschen bzw. den Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten im Umfeld des Garchinger Sees verbietet.

Das Verbot gilt von Samstag, den 27.07.2024 von 10:00 Uhr bis Sonntag, den 28.07.2024, 04:00 Uhr.

Dieser Bereich ist durch eine Beschilderung gekennzeichnet.

Die Allgemeinverfügung vom 14.06.2024 kann im Ordnungsamt der Stadt Garching b. München, Zimmer 0.18, eingesehen werden.

 

Garching b. München, 24.06.2024

Dr. Dietmar Gruchmann
Erster Bürgermeister