Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage durch die Münchner Stadtentwässerung am Standort Klärwerk Gut Großlappen

Immissionsschutzrecht; Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage durch die Münchner Stadtentwässerung, Friedenstraße 40, 81671 München am Standort Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München, Fl.Nr. 275 der Gemarkung Freimann als Ersatz für die bestehende Klärschlamm-Verbrennungsanlage

Die Münchner Stadtentwässerung, Friedenstraße 40, 81671 München betreibt am Standort Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München, Fl.Nr. 275 der Gemarkung Freimann eine aus zwei Verbrennungslinien bestehende Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit einer genehmigten Durchsatzleistung von 2 x 3 t Trockenrückstand (TR) / Stunde; von den 2 Verbrennungslinien wurde bisher im Regelfall jeweils nur eine Linie betrieben, da ein Teil des Klärschlammes im Müllheizkraftwerk München-Nord mitverbrannt wurde.

Die Münchner Stadtentwässerung hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage am Standort Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München, Fl.Nr. 275 der Gemarkung Freimann beantragt, die die alte Klärschlamm-Verbrennungsanlage ersetzen soll und den gesamten Klärschlamm (AVV-Nr. 19 08 05) der Landeshauptstadt München und der bisher schon angeschlossenen Umlandgemeinden entsorgen soll.

Der Genehmigungsantrag mit allen Unterlagen einschließlich des UVP-Berichtes liegt in der Zeit von Montag, 05. September 2022 bis einschließlich Dienstag, 04. Oktober 2022 während der Dienststunden zur Einsichtnahme hier aus: Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching b. München, Eingangsbereich.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können von Montag, 05. September 2022 bis einschließlich Freitag, 04. November 2022 (Einwendungsfrist) schriftlich oder elektronisch hier erhoben werden: Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching b. München, E-Mail:   

Die Vollständige Bekanntmachung vom 22. Juli 2022, ROB-55.1-8711.IM_8-6-3