Sträucher, Hecken und Bäume zurückschneiden für freie Sicht nach allen Seiten
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch sie auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden, da vielfach Bäume, Hecken und Sträucher in den Gehweg- oder Straßenraum ragen.
Häufig verdecken Bäume und Sträucher den Sichtwinkel an Einmündungen und Kreuzungen oder beschränken das Begehen der Fußwege. Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen dürfen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr.
Entlang von Straßen und Gehwegen gilt: Der Straßenraum muss bis auf eine Höhe von 4,50 Meter frei von herabhängenden Ästen sein. Im Gehwegbereich müssen von der Kante mindestens 2,50 Meter in der Höhe frei sein. Diese Mindestmaße müssen auch gegeben sein, wenn die Bäume oder Sträucher regennass oder mit Früchten belastet sind. Es muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass Verkehrs- und Straßenschilder gut sicht- und lesbar sind, die Beleuchtung der Straßen durch Straßenlampen nicht eingeschränkt ist und Hydranten nicht eingewachsen sind. Dies kann unter Umständen Leben retten, wenn Feuerwehr und Rettungsdienst auf dem Weg zu Einsätzen sind.
Um die Verkehrssicherheit auf Straßen, Rad- und Gehwegen zu gewährleisten, bittet die Stadt Garching alle Grundstückseigentümer, ihre Hecken und Sträucher auf den Umfang des Wuchses hin zu überprüfen und erforderliche Rückschnitte vorzunehmen.