Anwendungsbereich und Zweck der Förderung
- Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien in allen bauaufsichtlich genehmigten Wohngebäuden (Bestand) innerhalb des Stadtgebiets, deren baulicher Zustand erhaltenswürdig ist.
- Gefördert werden Maßnahmen zur Nutzung neuer Mobilitätsformen und alternativer Antriebe, soweit diese innerhalb des Stadtgebietes eingereicht werden.
- Zweck der Förderung ist es, mit den verfügbaren städtischen Mitteln eine möglichst große CO2-Einsparung zu erzielen, sowie einen Anstoß für wesentliche eigene Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger zur Durchführung der wünschenswerten Maßnahmen zu geben.
Gegenstand der Förderung
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien bis 10 kW
- Photovoltaik-Thermie (PVT)-Kollektoren (Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie)
- Steckersolaranlagen (z.B. Balkonsolaranlagen)
- Maßnahmen zur Stromspeichertechnik (Photovoltaik, Windkraft)
- Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater
- Gebäudeschwachstellenanalyse durch Thermographie (Wärmebildkamera)
- Nutzung der Tiefengeothermie mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz der Energiewende Garching (EWG)
- Netzabhängige Ladestationen für Elektromobile als Heimladestation („Wallbox“)
- Lastenräder
Wichtiger Hinweis
Die beantragte Maßnahme kann erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beauftragt werden. Maßnahmen, die vor der Bewilligung bereits beauftragt, begonnen oder sogar vollendet worden sind, können nicht mehr gefördert werden. Die entsprechenden Informationen und Vorgaben finden Sie in den Richtlinien.
Antrag und Richtlinien
→ Antrag
→ Richtlinien
Auskünfte zum Energiesparförderprogramm:
Tel. 0 89 / 3 20 89-203
Fax 0 89 / 3 20 89-9203