Um das Verwenden von Einwegwindeln zu vermeiden und umweltbewusstes Handeln zu unterstützen, fördert die Stadt Garching rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Anschaffung von Mehrwegwindeln oder die Inanspruchnahme eines Windeldienstes.
Die einmalige Förderung beträgt bis zu 50% des Anschaffungspreises oder maximal 75,00 € pro Person. Diese muss mit Hauptwohnsitz in Garching gemeldet sein. Der Zahlungsnachweis und eine Kopie der Rechnung ist dem Antrag beizufügen; die Rechnung muss eindeutig den Kauf der Grundausstattung eines Windelsystems oder die Beauftragung eines Windeldienstes für mindestens drei Monate belegen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Zu beachten ist zudem, dass der Anspruch auf die Förderung durch die Stadt Garching entfällt, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch Dritte besteht.
Der Förderantrag ist hier zu finden.