Ab 1. Mai neuer qualifizierter Mietspiegel für Garching

Ab 1. Mai 2022 gilt in der Stadt Garching der neue qualifizierte Mietspiegel.

Die Datenauswertung und die gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Begleitung für den neuen Mietspiegel 2022 hat das von der Stadtverwaltung beauftragte „EMA-Institut für empirische Marktanalysen“ aus Sinzing/Regensburg übernommen. Unter Beteiligung von Vertretern des Mieterschutzvereins Garching-Hochbrück und Umgebung e.V. sowie des Siedler- und Eigenheimerbundes Garching e.V. wurde ein Fragebogen zum Mietspiegel erarbeitet, der letztlich im Dezember 2021 an insgesamt 7.023 Personen aus Garching versendet worden ist. 1.242 Fragebögen wurden an die Stadt zurückgegeben

(42 % postalisch, 58 % online), was einer Rücklaufquote von knapp 18 Prozent entspricht, wobei letztendlich 608 Fragebögen die Basis für den neuen Mietspiegel darstellen. Die gewonnenen Daten, die vom beauftragten Institut nicht namensbezogen gespeichert und anonym ausgewertet worden sind, stellen die Basis für den neuen Mietspiegel dar.

Die im neuen Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreise werden als „ortsübliche Vergleichsmiete“ bezeichnet. Der Mietspiegel stellt eine Übersicht der gezahlten Entgelte in der Stadt Garching für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Die angegebenen Mietpreise geben die durchschnittlich geschuldete Nettokaltmiete wieder, d. h. ohne Betriebskostenanteile (z.B. Wasser-, Kanalgebühren, Kosten für Heizung und Warmwasser) sowie ohne sonstige Zuschläge (z.B. Garage, Stellplatz). Die ausgewiesenen Entgelte basieren gemäß § 558d BGB auf Mieten, die innerhalb der letzten sechs Jahre vereinbart oder geändert wurden.

Der Mietspiegel bietet den Beteiligten eine zuverlässige und anerkannte Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Mietänderung im Sinne des § 558 BGB zu vereinbaren, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder ausfindig machen zu müssen oder gar erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen. Zweck des Mietspiegels ist es, das Mietpreisgefüge in Garching transparenter zu machen. Auch der neue Mietspiegel ist relativ einfach aufgebaut und ermöglicht eine leichte Einordnung der Wohnung bzw. Feststellung der Miete.

Der Mietspiegel erfüllt das Kriterium eines „qualifizierten“ Mietspiegels nach § 558 d BGB, da er von einem unabhängigen Institut nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und von örtlichen Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter sowie vom Garchinger Stadtrat am 27.04.2022 anerkannt und ab 01.05.2022 für gültig erklärt worden ist.

Der neue Garchinger Mietspiegel 2022 wird – wie der vorige Mietspiegel – im Rathaus ausgelegt und kann auch online (mit Online-Rechner) abgerufen werden unter dem Link:

https://www.garching.de/Bauen+Wohnen/Wohnen/Qualifizierter+Mietspiegel.html

Der Online-Rechner ist unter folgendem Link abrufbar: 

https://online-mietspiegel.de/garching/