Allgemeinverfügung Alkohol- und Glasflaschenverbot im Erholungs- und Badegelände am Garchinger See

Aufgrund der am 23.07.2022 stattfindenden Veranstaltung „Schall im Schilf“ wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Alkohol und Glasflaschen im Umfeld des Garchinger Sees verbietet.

Das Verbot gilt von Samstag, den 23.07.2022 von 10:00 Uhr bis Sonntag, den 24.07.2022, 04:00 Uhr.

Dieser Bereich ist durch eine Beschilderung gekennzeichnet.

Die Allgemeinverfügung vom 22.06.2022 kann im Ordnungsamt der Stadt Garching b. München, Zimmer 0.18, eingesehen werden.