Ausländerbehörde vervierfacht Terminangebot
Geflüchtete aus der Ukraine können zügig Aufenthaltstitel beantragen
Rund 3.800 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben zwischenzeitlich im Landkreis München Zuflucht gefunden. Viele von ihnen wollen nach Kriegsende so schnell wie möglich in ihre Heimat zurückkehren. Bis dies jedoch möglich ist, möchten die Geflüchteten so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen, um selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Hierfür benötigen sie nach gesetzlichen Vorgaben eine Arbeitserlaubnis. Damit diese schnellstmöglich erteilt werden kann und die Geflüchteten auf eigenen Füßen stehen können, hat die Ausländerbehörde ihr Terminangebot nun fast vervierfacht. Statt bisher rund 200 Kunden können jetzt bis zu 900 Geflüchtete pro Woche bei der Ausländerbehörde vorsprechen, nachdem sie online einen Termin vereinbart haben.
Der Gesetzgeber hat den Zugang zur Erwerbstätigkeit stark vereinfacht. Für ukrainische Geflüchtete reicht zunächst bereits die Bestätigung darüber, dass sie in einem persönlichen Termin bei der Ausländerbehörde den Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben. Mit der sogenannten Fiktionsbescheinigung – rund 1.300 solcher Dokumente wurden bereits ausgestellt – erhalten die ukrainischen Geflüchteten automatisch die Erlaubnis, in Deutschland eine Arbeit aufnehmen zu dürfen. Diese Fiktionsbescheinigung ist für sechs Monate gültig. Mit Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels dürfen ukrainische Geflüchtete im Anschluss dann für zunächst zwei – mit Verlängerungsoption auf drei – Jahre in Deutschland leben und arbeiten.
„Fast lane“ für Geflüchtete mit Arbeitsvertrag
Um die Prozesse rund um die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für alle Geflüchteten zu beschleunigen, hat die Ausländerbehörde in großem Maße personelle Umschichtungen und strukturelle Veränderungen vorgenommen. Wer bereits ein konkretes Arbeitsangebot in Händen hat, kann dies der Ausländerbehörde mitteilen und erhält nach Möglichkeit einen früheren Termin.
Das erweiterte Serviceangebot ist unter anderem auch durch Unterstützung durch die Bayerische Polizei möglich geworden. Seit letztem Donnerstag sind fünf Polizistinnen und Polizisten in der Ausländerbehörde im Einsatz und erfassen insbesondere biometrische Daten.
Darüber hinaus wurden die Öffnungszeiten deutlich ausgeweitet. Termine werden jetzt durchgehend zwischen 8 Uhr und 17 Uhr angeboten. Termine bei der Ausländerbehörde können schnell und unkompliziert online gebucht werden. Die Online-Terminvereinbarung ist im eigens eingerichteten Informationsbereich „Ukraine“ auf der Website des Landkreises zu finden. Unter www.landkreis-muenchen/ukraine bietet die Unterseite „Information für ukrainische Flüchtlinge im Landkreis München“ einen Überblick über wichtige Themen und Anlaufstellen. Im Punkt „Aufenthalt in Deutschland“ findet sich auch der Link zur Online-Terminvereinbarung. Derzeit werden Termine für Mai vergeben.
Gut vorbereitet zum Termin
Je besser die Antragsteller vorbereitet sind, desto einfacher ist auch das Antragsverfahren. Damit die Geflüchteten möglichst schon beim ersten Termin alle benötigten Unterlagen und Nachweise mitbringen, hat die Ausländerbehörde eine Checkliste vorbereitet, die mit der Terminbestätigung versandt wird.
„Der große Zustrom an Kriegsflüchtlingen ist eine riesige Herausforderung. So etwas kann nicht nach Schema F bewältigt werden. Wir haben daher alle Verwaltungsabläufe umgekrempelt und beschleunigt und massiv Personal aufgestockt. Das ist eine große Erleichterung für alle Beteiligten, vor allem aber für die Geflüchteten, die alle Hebel in Bewegung setzen wollen, um schnellstmöglich in Deutschland Fuß zu fassen. Der Landkreis selbst profitiert dabei in mehrfacher Hinsicht, nicht zuletzt gewinnt er mit den vielfach bestens ausgebildeten Ukrainern auch wertvolle Arbeitskräfte“, so Landrat Christoph Göbel.