Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
Letztmals ergingen am 12.05.2021 Grundsteuerbescheide für alle wirtschaftlichen Einheiten der Stadt Garching b. München. Weitere Grundsteuerbescheide wurden nach später folgenden Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes München festgesetzt. Dies galt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagung.
Vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheides macht die Stadt Garching b. München hinsichtlich der Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung Gebrauch, gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festzusetzen. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige, der keinen Grundsteuerbescheid erhält, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2022 nach dem zuletzt ergangenen schriftlichen Grundsteuerbescheid zu entrichten hat.