Diese Maßnahmen zum Energiesparen gelten ab 1. September - Auch der Einzelhandel ist betroffen
Die Bundesregierung will in der Energiekrise mit einem von ihr beschlossenen Maßnahmenpaket die Stromversorgung sichern und den Verbrauch senken. Ab Donnerstag treten für ein halbes Jahr die Maßnahmen in Kraft. Teile davon betreffen auch den Einzelhandel:
- Dort ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen Notausgang oder Fluchtweg.
- Werbeanlagen dürfen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetags nicht beleuchtet werden, ausgenommen davon sind beleuchtete Werbeträger etwa an Fahrgastunterständen oder in Bahnunterführungen.
Quelle:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/energiekrise-gas-diese-massnahmen-zum-energiesparen-gelten-ab-donnerstag-a-175879fd-0d91-44e9-86fa-ee97f6cd1fac
siehe auch https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ueberblick-energie-101.html