Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister
Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bei der Meldebehörde der Übermittlung von Daten in speziell geregelten Fällen zu widersprechen. Die Eintragung von Übermittlungssperren ist kostenlos. Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
In der Pressemitteilung lesen Sie, wie Sie widersprechen können und welchen Datenübermittlungen Sie widersprechen können.