Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge im Landkreis München: So können Sie helfen
Sie leben im Landkreis München und wollen helfen, geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Wohnung zu verschaffen? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Sie überlassen Geflüchteten kostenlos und unverbindlich ein Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung
Der schnellste und einfachste Weg zu helfen ist, geflüchtete Ukrainer in Zimmern Ihrer Wohnung, die sie selbst gerade nicht nutzen, unterzubringen. Dieses Hilfsangebot ist unverbindlich und Sie können es jederzeit wieder beenden. Die bei Ihnen vorübergehend untergekommenen Menschen werden dann in staatlichen bzw. kommunalen Einrichtungen in Bayern untergebracht.
Ihr Wohnangebot können Sie unter www.ukraine-hilfe.bayern.de melden. Ihr Angebot wird dann von uns an die Caritas München-Land bzw. den Verein „Münchner Freiwillige – Wir helfen e.V.“ weitergereicht. Dort wird Ihr Angebot an Geflüchtete vermittelt. Wenn Sie Menschen aus der Ukraine bei sich aufnehmen, sollten Sie, auch wenn dies kostenlos erfolgt, vorher Ihren Vermieter informieren. Bitte beachten Sie auch, dass viele ukrainische Flüchtlinge aktuell noch keine Haftpflichtversicherung haben.
2. Sie vermieten eines oder mehrere Zimmer Ihrer Wohnung unter
Wenn Sie merken, dass die „Chemie stimmt“ und Sie Ihren Wohnraum auch längerfristig teilen wollen, können Sie mit der Person, die bei Ihnen wohnt, einen Untermietvertrag schließen. Das können Sie insbesondere in Erwägung ziehen, wenn Ihr ukrainischer Untermieter über eigenes Vermögen oder Einkommen verfügt oder bereits Asylbewerberleistungen ausbezahlt bekommt. Ein Teil dieser Leistungen ist für den Wohnbedarf, also Mietzahlungen, vorgesehen.
Wenn Sie einen Untermietvertrag schließen, verpflichten Sie sich vertraglich und können das Wohnverhältnis nur unter den gesetzlich bzw. vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen, ggf. unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen, beenden. Wenn Sie selbst Mieter einer Wohnung sind, sollten Sie eine Untermiete in jedem Fall vorher mit Ihrem Vermieter abklären. Bitte beachten Sie auch in diesem Fall, dass viele ukrainische Flüchtlinge noch keine Haftpflichtversicherung haben.
Untervermietungen können nur im direkten Kontakt erfolgen. Der Landkreis München mietet keine einzelnen Zimmer in Wohnungen an.
3. Sie bieten dem Freistaat Bayern Wohnungen oder Häuser zur Anmietung an
Wenn Sie Eigentümer einer aktuell verfügbaren Wohnung oder eines Hauses im Landkreis München sind, können Sie dem Landratsamt München diesen Wohnraum zur vorübergehenden Anmietung anbieten. Ihr Vertragspartner ist in diesem Fall der Freistaat Bayern, nicht die geflüchtete Person. Das bedeutet, dass das Landratsamt München entscheidet, welche Person oder Familie in der Wohnung untergebracht wird. Als Ihr Vertragspartner bezahlt der Freistaat Bayern den Mietzins und haftet für etwaige Schäden.
Angebote zur Anmietung solcher Immobilien im Landkreis München können Sie auf www.ukraine-hilfe.bayern.de melden. Das Landratsamt München kommt bei Bedarf auf Sie zu und vereinbart mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Die Höhe der Miete hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.