„Wir fahren fair!“: Neue Regeln für Radfahrende in der Münchener Str. – Plakataktion soll für Miteinander im Straßenverkehr sensibilisieren
Ab 9. Oktober müssen sich Radlerinnen und Radler und damit auch Autofahrerinnen und -fahrer in Garching auf eine Neuerung einstellen: Fahrräder fahren auf einem Teilstück der Münchener Str., auf welchem bisher das Benutzen des Gehwegs erlaubt war, künftig auf der Straße.
Fahrräder nicht mehr auf dem Gehweg
Die „AG Rad“ – bestehend aus Stadt Garching, Staatlichem Bauamt Freising, Landratsamt München, Polizeiinspektion 48 in Oberschleißheim, ADFC und AGFK – hatte bereits vergangenes Jahr die Entscheidung über die Änderung getroffen:
Ab dem 9. Oktober erlischt in der Münchener Str. zwischen Auweg und Bürgermeister-Hagn-Str. sowie in Gegenrichtung ab der Zufahrt Rathausplatz/Hoyacker Hof bis zur Praxiszufahrt für physikalische Therapie auf Höhe der Signalanlage Auweg/Poststraße die Erlaubnis, auf dem Gehweg zu fahren: Radfahrende haben daher die Fahrbahn zu benutzen. Hierzu werden die Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ am Gehweg in dem betreffenden Teilstück gestrichen. Ausnahmen gelten nur für Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr und einer dazugehörigen Aufsichtsperson.
Das Fußgängerverkehrsaufkommen in diesem Bereich ist hoch. Bei Nutzung der Gehwege auch durch den Radverkehr sind vermehrt Konflikte und Behinderungen festzustellen, da die Sonderwege nicht breit genug ausgebaut sind. Zudem häufen sich die Beschwerden aufgrund von Radfahrern entgegen der Fahrtrichtung.
Überholabstand beachten!
Für die Fußgänger ändert sich aufgrund der neuen Regelung nichts. Kfz-Fahrerinnen- und fahrer werden gebeten, erhöhte Vorsicht in diesem Bereich walten zu lassen: Beim Überholen von Radlerinnen und Radlern auf der Fahrbahn ist innerorts auf einen Überholabstand von 1,5 Metern zwischen der Außenseite des Lenkers und des Außenspiegels zu achten!
„Wir fahren fair!“-Plakataktion
Die neugeschaffene Situation in dem betreffenden Teil der Münchener Str. verlangt ein Stück mehr „Miteinander“ zwischen Lenkerinnen und Lenkern von Kfz und Fahrrädern. Um hierauf aufmerksam zu machen, wird die Stadt im Vorfeld der Regelungsumsetzung in diesem Bereich Plakate mit entsprechenden „Abstand-Motiven“ sowie Spannbanner an den Ortseingängen anbringen.
Aber auch bezüglich weiterer sensibler Verkehrsbereiche möchte die Verwaltung für ein Miteinander im Straßenverkehr werben. Hierzu wurden zusätzlich zum „Abstands-Motiv“ vier weitere Plakate mit entsprechenden Situationen gestaltet, die im Garchinger Stadtgebiet angebracht werden.