Um Schwerhörenden eine barrierefreie Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates und dessen Ausschüssen zu ermöglichen, ist der große Sitzungssaal im Ratstrakt mit einer funkgesteuerten Hörunterstützung ausgestattet. Um diese zu nutzen, wird lediglich ein kleiner Funkempfänger benötigt, der vor Sitzungsbeginn zusammen mit Kopfhörern ausgeliehen werden kann. Zuhörerinnen und Zuhörer mit einem Hörsystem erhalten zu dem Funkempfänger eine Induktions‐Halsringschleife. Sobald die Telefonspule im Hörsystem aktiviert ist, kann die Sitzung ohne störende Nebengeräusche verfolgt werden. Da die induktive Höranlage nicht ortsgebunden ist, kann sie auch mobil, z.B. bei Veranstaltungen der Stadt Garching, eingesetzt werden.
In den besuchsstarken Rathausbereichen (Einwohnermeldeamt, Standes- und Friedhofsamt, Kasse, Bildung & Soziales) sind ebenfalls Höranlagen in Form von induktiven Schalterschleifen verbaut. Bürgerinnen und Bürger können ihre Hörgeräte entsprechend einstellen, ohne einen Funkempfänger ausleihen zu müssen.
Der Ratssaal sowie die Zimmer
- 0.19
- 0.13
- 1.23
- 2.10
in denen barrierefreies Hören möglich ist, sind mit einem entsprechenden Hinweisschild versehen.