Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden, können amtlich beglaubigt werden. Bei der Unterschriftsbeglaubigung ist die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu vollziehen.
Erforderliche Unterlagen
• bei einer Beglaubigung eines Dokuments ist das Originaldokument (Unterschrift) mitzubringen.
• bei einer Unterschriftsbeglaubigung ist das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist, mitzubringen.
Kosten
5,00 € je Beglaubigung
Personenstandsurkunden, wie Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden, werden nicht beglaubigt.
Kontaktdaten
Telefon | Fax |
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089-32089-104 | 089-32089-9104 |
089-32089-148 | 089-32089-9148 |
089-32089-168 | 089-32089-9168 |
089-32089-173 | 089-32089-9173 |