Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde persönlich oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen können. Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Um ein Führungszeugnis im Einwohnermeldeamt der Stadt Garching b. München beantragen zu können, müssen Sie in Garching gemeldet sein.

Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und direkt an den Antragsteller übersandt.

Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt (Belegart „O“), wird es der Behörde unmittelbar zugestellt. Daher benötigen wir bei der Beantragung die Anschrift des Empfängers.

Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für

  1. die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
  2. eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bitte bringen Sie die schriftliche Aufforderung, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird, zur Beantragung mit. In der schriftlichen Aufforderung muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.

Personen, die neben oder anstatt der deutschen die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG seit 31.08.2018 zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Ein Europäisches Führungszeugnis wird beim Vorliegen der Voraussetzungen je nach Antrag sowohl als Privatführungszeugnis, als auch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bzw. als erweitertes Führungszeugnis erteilt.

Die in diesen Fällen bisher bestehende Wahlmöglichkeit, ein Europäisches oder lediglich ein ‚einfaches‘ deutsches Führungszeugnis zu beantragen, entfällt.

Wird ein Europäisches Führungszeugnis beantragt, ersucht das Bundesamt für Justiz den Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung des dortigen Registerinhalts, damit dieser in das Führungszeugnis aufgenommen werden kann. Eine Übersetzung und eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt nicht. Zur Übermittlung des Beitrags gewähren die zugrunde liegenden europäischen Vorschriften dem Herkunftsmitgliedstaat eine Frist von zwanzig Arbeitstagen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • erweitertes Führungszeugnis: Aufforderungsschreiben
  • behördliches Führungszeugnis: Adresse des Empfängers



Kosten:

13,00

 

Formulare:

 

 Weitere Informationen: 

 

Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag  14 - 18 Uhr

Für Besuche im EWO ist außer Donnerstags ein Termin zu vereinbaren!

 

Ansprechpartner erreichen Sie unter:

E-Mail: 
Telefon: 089-32089-444
Fax: 089-32089-212