Der Grad der Behinderung (GdB) sowie die Merkzeichen werden von den Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Versorgungsämter - festgestellt.
Nähere Informationen sowie die digitale Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des ZBFS Bayern . Die erforderlichen Anträge in Papierform erhalten Sie auch an der Information im Rathaus der Stadt Garching b. München.