Termin
Durch die Auflösung des 20. Deutschen Bundestags durch den Bundespräsidenten am 27.12.2024 findet eine vorgezogene Bundestagswahl statt. Als Tag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde der 23.02.2025 festgelegt.
>>>>>>>> Wahlergebnisse am 23. Februar <<<<<<<<
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind:
- alle Deutschen, die in Deutschland gemeldet sind und die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- Deutsche, die am Wahltag im Ausland leben (Auslandsdeutsche)
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber längerfristig im Ausland leben (und somit in Deutschland keinen Wohnsitz haben), können Sie per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen, sofern Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
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- Sie haben nach Ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt und der Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück oder
- Sie können aus anderen Gründen nachweisen, dass sie mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und von ihnen betroffen sind.
Auslandsdeutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen Sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen (Hinweis: Die Anträge finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin, siehe Link in der Überschrift). Der Antrag ist vollständig auszufüllen und unterschrieben an die zuständige Gemeinde zu senden:
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- Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
- Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist die Gemeinde zuständig, mit der sie nach ihrer Erklärung hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten verbunden sind.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (02.02.2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Wahlbenachrichtigungsbriefe
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden voraussichtlich in der Zeit vom 13.01.2025 bis spätestens 02.02.2025 zugestellt. Sollten Sie am 03.02.2025 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt im Rathaus.
Briefwahl
Wahlberechtigte, mit Hauptwohnsitz in Garching b. München, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie beim Wahlamt der Stadt Garching b. München einen sogenannten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- per Online-Antrag
Über unser Bürgerservice-Portal können vom 13.01.2025 bis spätestens 19.02.2025, 12:00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Mit dem auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code gelangen Sie ebenfalls bequem zu Ihrem Online-Antrag.
- per schriftlichem Antrag
Bitte verwenden Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden diese in einem ausreichend frankierten und an das Wahlamt der Stadt Garching adressierten Umschlag zurück. Sie können die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung (Vorder- und Rückseite!) auch per Telefax (089/32089-285) übermitteln.
Der Antrag kann aber auch schon gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich
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- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
und können mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen an das Wahlamt () übermittelt werden.
- persönlich im Rathaus (Briefwahlbüro, Zimmer R 1.08 im Nebengebäude, Rathausplatz 1, Aufgang „Ratssaal“,)
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und den ausgefüllten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs mit. Sie haben dann die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen mitzunehmen oder direkt an Ort und Stelle zu wählen.
Das Briefwahlbüro ist voraussichtlich ab 06.02.2025 jeweils Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro auch am Freitag, 21.02.2025, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie jedoch die folgenden Hinweise über die Verfügbarkeit der Briefwahlunterlagen aufgrund der geänderten Fristen dieser vorgezogenen Bundestagswahl.
- durch eine/n Bevollmächtigte/n
Der bzw. die Bevollmächtigte muss eine gesonderte schriftliche Vollmacht vorlegen, die von der wahlberechtigten Person ausgestellt wurde. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ein/e einzelne/r Bevollmächtigte/r kann maximal für vier Wahlberechtigte auf diese Weise Briefwahlunterlagen abholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
BITTE BEACHTEN SIE: Aufgrund geänderter Fristen bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl werden die Stimmzettel voraussichtlich frühestens in der KW 6 (03. – 07.02.2025) vorliegen. Die Briefwahlunterlagen können deshalb auch erst frühestens ab dem 03.02.2025 versendet werden. Wir bitten dies insbesondere bei der Antragstellung und der Rücksendung der Wahlbriefe zu beachten, denn die Wahlbriefe müssen bis spätestens 23.02.2025, 18:00 Uhr wieder im Rathaus abgegeben werden.
Von Rückfragen über den Stand der Versendung bitten wir, aufgrund der Vielzahl von Anträgen, Abstand zu nehmen.
Am Samstag, 22.02.2025, können in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr noch Wahlscheine erteilt werden, wenn Wahlberechtigte diesen nachweislich beantragt, aber noch nicht erhalten haben.
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden (z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann).
Wahlhelfer gesucht
Die Stadt Garching b. München sucht hierfür erfahrene und engagierte Wahlhelfer. Für den Wahldienst wird eine Wahlhelferentschädigung gezahlt. Bei Interesse übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular „Anmeldung als Wahlhelferin/Wahlhelfer“.
Formulare
Anmeldung als Wahlhelferin/Wahlhelfer
Links und Flyer
Die Ergebnisse der vorangegangenen Wahlen in Garching b. München können Sie unter folgendem Link einsehen: https://wahlen-garching.de/
Wahlhilfeheft in leichter Sprache
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen/index.html