Änderung der Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung - Ausgabe von neuen Abfallgebührenmarken
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.10.2023 den Erlass einer Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Garching b. München beschlossen. Diese tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Für die Biomüll- und Altpapierentsorgung wird kein separater Gebührensatz festgelegt. Diese Kosten sind in den Restmüllgebühren enthalten.
Mit dem neuen Gebührenbescheid werden Anfang Januar 2024 neue Abfallgebührenmarken versandt. Diese sind umgehend an den Abfalltonnen zu befestigen. Tonnenart und Größe des Abfallbehälters müssen zusammenpassen. Bei Unstimmigkeiten melden Sie sich bitte beim Steueramt, . Weitere Informationen sind dem beigefügten Merkblatt zum Gebührenbescheid zu entnehmen.